Pflegeregress Österreich: Abgeschafft — was gilt heute?
Der Pflegeregress war jahrzehntelang eine der größten finanziellen Sorgen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen: Kinder und andere Angehörige konnten zur Deckung von Pflegeheimkosten herangezogen werden. Seit 1. Jänner 2018 darf auf das Vermögen von Angehörigen nicht mehr zugegriffen werden. Dieser Artikel erklärt, was der Pflegeregress war, was heute gilt und wer die Heimkosten stattdessen trägt.
Müssen Kinder oder Angehörige für das Pflegeheim zahlen?
Seit 1. Jänner 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen, Erben und Geschenknehmern zur Deckung von Pflegekosten nicht mehr zulässig. Das gilt bundesweit. Wie hoch die Heimkosten sind und wie sie sich zusammensetzen, erklärt der Artikel Pflegeheim Kosten in Österreich.
Was war der Pflegeregress?
Als Pflegeregress bezeichnete man das Recht der Sozialhilfeträger (Länder und Gemeinden), Pflegeheimkosten zurückzufordern, die sie für eine pflegebedürftige Person übernommen hatten. Der Zugriff konnte je nach Bundesland auch Angehörige treffen.
Das bedeutete in der Praxis: Wer Eltern oder Großeltern im Pflegeheim hatte, musste damit rechnen, dass eigenes Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen werden konnte.
Wann wurde der Pflegeregress abgeschafft?
Mit 1. Jänner 2018 trat in Österreich das Verbot des Pflegeregresses in Kraft (§ 330a ASVG). Ersatzansprüche dürfen seither nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren mussten eingestellt werden, und entgegenstehende Landesgesetze sind außer Kraft getreten. Das Verbot gilt seither einheitlich in ganz Österreich.
Auf das Vermögen folgender Personen darf zur Deckung der Pflegekosten nicht mehr zugegriffen werden:
- Angehörige (zum Beispiel Kinder)
- Erben
- Personen, die ein Geschenk erhalten haben (Geschenknehmer)
- die Bewohnerinnen und Bewohner selbst
Was gilt heute stattdessen? Wer zahlt die Heimkosten?
Für die Heimkosten werden zuerst Pension und Pflegegeld der Bewohnerin oder des Bewohners herangezogen. Ein Teil bleibt als Taschengeld erhalten, die Höhe und ein Rechenbeispiel stehen im Artikel Pflegeheim Kosten Österreich. Fehlt es am Einkommen, springt die Sozialhilfe des Bundeslandes ein.
Das Vermögen der pflegebedürftigen Person wird dafür nicht herangezogen. Die Höhe des Pflegegeldes finden Sie im Überblick Pflegestufen und Pflegegeld.
Was bleibt für Angehörige?
Das Verbot betrifft den Zugriff auf Vermögen zur Deckung der Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe. Ob und wie sich allgemeine Unterhaltspflichten im Einzelfall auswirken, klären Sie bei einer Beratungsstelle, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer oder dem zuständigen Sozialamt.
Pflegeheim oder zuhause: Was ändert die Abschaffung?
Ob das Vermögen von Angehörigen angetastet wird, spielt bei der Entscheidung zwischen Pflegeheim und Betreuung zuhause seit 2018 keine Rolle mehr. Welche Lösung passt, hängt von der pflegebedürftigen Person und der Situation der Familie ab. Den Kostenvergleich mit Rechenbeispiel finden Sie unter Pflegeheim vs. 24-Stunden-Betreuung, eine Berechnung für Ihre Situation im Rechner.
Häufige Fragen
Gilt das Verbot des Pflegeregresses auch für laufende Verfahren?
Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen oder das meiner Eltern?
Gilt die Abschaffung des Pflegeregresses in allen Bundesländern gleich?
Was ist, wenn meine Eltern schon vor 2018 im Pflegeheim waren?
Müssen Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen?
Wer zahlt die Pflegeheimkosten, wenn die Pension nicht reicht?
Quellen
- oesterreich.gv.at — Kosten für Pflegeheime und Pflegeregress
- oesterreich.gv.at — Kostenersatz bei Sozialhilfe
- RIS — § 330a ASVG (Verbot des Pflegeregresses)
Quellen geprüft am: 3. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.