Pflegeregress Österreich: Abgeschafft — was gilt heute?

Der Pflegeregress war jahrzehntelang eine der größten finanziellen Sorgen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen: Kinder und andere Angehörige konnten zur Deckung von Pflegeheimkosten herangezogen werden. Seit 1. Jänner 2018 darf auf das Vermögen von Angehörigen nicht mehr zugegriffen werden. Dieser Artikel erklärt, was der Pflegeregress war, was heute gilt und wer die Heimkosten stattdessen trägt.

Müssen Kinder oder Angehörige für das Pflegeheim zahlen?

Seit 1. Jänner 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen, Erben und Geschenknehmern zur Deckung von Pflegekosten nicht mehr zulässig. Das gilt bundesweit. Wie hoch die Heimkosten sind und wie sie sich zusammensetzen, erklärt der Artikel Pflegeheim Kosten in Österreich.

Was war der Pflegeregress?

Als Pflegeregress bezeichnete man das Recht der Sozialhilfeträger (Länder und Gemeinden), Pflegeheimkosten zurückzufordern, die sie für eine pflegebedürftige Person übernommen hatten. Der Zugriff konnte je nach Bundesland auch Angehörige treffen.

Das bedeutete in der Praxis: Wer Eltern oder Großeltern im Pflegeheim hatte, musste damit rechnen, dass eigenes Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen werden konnte.

Wann wurde der Pflegeregress abgeschafft?

Mit 1. Jänner 2018 trat in Österreich das Verbot des Pflegeregresses in Kraft (§ 330a ASVG). Ersatzansprüche dürfen seither nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren mussten eingestellt werden, und entgegenstehende Landesgesetze sind außer Kraft getreten. Das Verbot gilt seither einheitlich in ganz Österreich.

Auf das Vermögen folgender Personen darf zur Deckung der Pflegekosten nicht mehr zugegriffen werden:

Was gilt heute stattdessen? Wer zahlt die Heimkosten?

Für die Heimkosten werden zuerst Pension und Pflegegeld der Bewohnerin oder des Bewohners herangezogen. Ein Teil bleibt als Taschengeld erhalten, die Höhe und ein Rechenbeispiel stehen im Artikel Pflegeheim Kosten Österreich. Fehlt es am Einkommen, springt die Sozialhilfe des Bundeslandes ein.

Das Vermögen der pflegebedürftigen Person wird dafür nicht herangezogen. Die Höhe des Pflegegeldes finden Sie im Überblick Pflegestufen und Pflegegeld.

Was bleibt für Angehörige?

Das Verbot betrifft den Zugriff auf Vermögen zur Deckung der Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe. Ob und wie sich allgemeine Unterhaltspflichten im Einzelfall auswirken, klären Sie bei einer Beratungsstelle, zum Beispiel bei der Arbeiterkammer oder dem zuständigen Sozialamt.

Pflegeheim oder zuhause: Was ändert die Abschaffung?

Ob das Vermögen von Angehörigen angetastet wird, spielt bei der Entscheidung zwischen Pflegeheim und Betreuung zuhause seit 2018 keine Rolle mehr. Welche Lösung passt, hängt von der pflegebedürftigen Person und der Situation der Familie ab. Den Kostenvergleich mit Rechenbeispiel finden Sie unter Pflegeheim vs. 24-Stunden-Betreuung, eine Berechnung für Ihre Situation im Rechner.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Gilt das Verbot des Pflegeregresses auch für laufende Verfahren?
Ja — mit 1. Jänner 2018 mussten laufende Regressverfahren eingestellt werden, und neue Forderungen sind unzulässig. Ob bereits früher bezahlte Beträge im Einzelfall zurückgefordert werden können, sollten Sie bei einer Beratungsstelle klären.
Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen oder das meiner Eltern?
Nein. Laut oesterreich.gv.at darf seit 1. Jänner 2018 nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen werden, weder auf das der Bewohnerinnen und Bewohner noch auf das von Angehörigen, Erben oder Geschenknehmern. Herangezogen werden Einkommen wie Pension und Pflegegeld, ein Teil bleibt als Taschengeld erhalten.
Gilt die Abschaffung des Pflegeregresses in allen Bundesländern gleich?
Ja, das Verbot gilt bundesweit. Entgegenstehende Landesgesetze sind mit 1. Jänner 2018 außer Kraft getreten (§ 330a ASVG).
Was ist, wenn meine Eltern schon vor 2018 im Pflegeheim waren?
Das Verbot gilt seit 1. Jänner 2018 auch für Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Pflegeheim waren. Neue Regressforderungen sind unzulässig, laufende Verfahren wurden eingestellt.
Müssen Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen?
Das Verbot betrifft den Zugriff auf Vermögen zur Deckung der Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe. Ob und wie sich allgemeine Unterhaltspflichten in Ihrem Fall auswirken, klären Sie bei einer Beratungsstelle wie der Arbeiterkammer.
Wer zahlt die Pflegeheimkosten, wenn die Pension nicht reicht?
Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes die restlichen Kosten. Die genauen Regelungen sind Ländersache.

Quellen

Quellen geprüft am: 3. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.