So funktioniert der Pflegekosten-Rechner
Dieser Rechner wurde entwickelt, um Familien in Österreich eine ehrliche, unabhängige Antwort auf eine dringende Frage zu geben: Was kostet 24-Stunden-Betreuung wirklich — nach Förderung und Pflegegeld? Viele Online-Rechner werden von Anbietern oder Vermittlungsagenturen betrieben. Dieser Rechner zeigt die Nettobelastung nach Förderung und Pflegegeld, jeder Abzug ist nachvollziehbar.
Was der Rechner berechnet
Der Rechner ermittelt Ihre monatliche Nettobelastung nach drei Abzügen:
- Staatliche 24h-Betreuungsförderung des Sozialministeriumservice (SMS) — abhängig von Betreuungsmodell, Pflegestufe und Einkommen der betreuten Person, inklusive der 1:1-Kürzungslogik bei leichter Einkommensüberschreitung
- Pflegegeld nach Bundespflegegeldgesetz — einkommensunabhängige Bundesleistung als pauschaler Beitrag zu den Pflegekosten
- NÖ-Sondermodell — bei Wohnsitz in Niederösterreich und gesicherter Demenz-Diagnose wird Förderung auch bei Pflegestufe 1 und 2 eingerechnet
Optional zeigt der Rechner zusätzlich die geschätzte Nettobelastung für einen Pflegeheimplatz bei Selbstzahlung (auf Basis des von Ihnen eingegebenen Tagsatzes).
Bei der 24-Stunden-Betreuung zeigt der Rechner außerdem eine Schätzung, welcher Betrag pro Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein kann.
Datengrundlage und Quellen
Pflegegeld, Förderung, Einkommensgrenzen und Steuerhinweis stammen aus offiziellen österreichischen Quellen und wurden für 2026 verifiziert. Die Bruttokosten sind Voreinstellungen nach Anbieter-Preislisten, der Pflegeheim-Tagsatz ist eine Annahme:
- Pflegegeldbeträge: PVA und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), Stand 01.01.2026. Valorisierung 2026: +2,7 % gegenüber 2025. Zum Zweck des Pflegegeldes: oesterreich.gv.at — Allgemeines zum Pflegegeld.
- Förderungsbeträge 24-Stunden-Betreuung: Sozialministeriumservice, gültig seit 01.09.2023 (inklusive 28-Tage-Regelung).
- Einkommensgrenze und Kürzungslogik: SMS-Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b BPGG), Abschnitt 1.3; § 21b Abs. 4 BPGG als Ermächtigungsgrundlage; oesterreich.gv.at als Informationsquelle.
- Steuerhinweis: BMF und oesterreich.gv.at, Stand 01.01.2026.
- Pflegeheim-Tagsatz: Eingabe der Nutzerinnen und Nutzer. Die Vorgabe von 160 Euro ist eine Annahme, kein amtlicher Wert. Amtliche Tarife für Niederösterreich: Ratgeber Pflegeheim Kosten.
- Bruttokosten-Voreinstellungen: Orientiert an Preislisten von Anbietern der 24-Stunden-Betreuung (Stand 2026), kein amtlicher Wert. Mehr dazu im Ratgeber Kosten der 24-Stunden-Betreuung.
Wie genau sind die Ergebnisse?
Der Rechner ist so genau wie die eingegebenen Daten und die zugrunde liegenden Richtwerte. Es gibt drei Bereiche, in denen Abweichungen auftreten können:
Bruttokosten
Die Voreinstellungen orientieren sich an Preislisten von Anbietern (Stand 2026). Sie sind weder ein amtlicher Wert noch ein statistischer Durchschnitt. Tatsächliche Kosten variieren je nach Anbieter, Region, Qualifikation der Betreuungskraft und individuellem Betreuungsaufwand erheblich. Tragen Sie Ihre tatsächlichen Kosten in das Feld ein — der Rechner akzeptiert jeden Wert.
Pflegeheim-Vergleich
Für den Pflegeheim-Vergleich geben Sie den Gesamttagsatz des Heims inklusive Pflege an (Vorgabe: 160 Euro als Annahme). Der Rechner rechnet Tagsatz mal 30 Tage minus das volle Pflegegeld. In Niederösterreich setzt sich der Tagsatz laut Tarifliste aus Grundtarif und Pflegezuschlag zusammen. Der Zuschlag ist ein fester Betrag pro Tag je Zuschlagsstufe (Beispiel Stufe 4: 51,07 Euro pro Tag, rund 1.532 Euro im Monat); beide Beträge zählen Sie zusammen. Der Wert ist ein Ergebnis für Selbstzahler, die Pension und Pflegegeld voll erhalten. Beteiligt sich die Sozialhilfe, gehen nach § 13 BPGG und § 324 ASVG grundsätzlich bis zu 80 % von Pflegegeld und Pension an den Kostenträger über. Das berechnet der Rechner nicht. Tatsächliche Heimkosten (mehr dazu unter Pflegeheim Kosten Österreich) variieren stark je nach Bundesland, Träger (öffentlich, gemeinnützig, privat) und Pflegestufe. Der Vergleichswert dient der Größenordnung, nicht der exakten Planung — fragen Sie beim konkreten Heim direkt nach.
Steuerhinweis
Die Schätzung rechnet Betreuungskosten minus Pflegegeld minus Förderung der 24-Stunden-Betreuung, hochgerechnet auf zwölf Monate. Die Förderung ist dabei die vom Rechner geschätzte Förderung. Nach Angabe von BMF und oesterreich.gv.at sind die Kosten einer Betreuung zu Hause wie bei einer Heimbetreuung ab Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung absetzbar, um erhaltene steuerfreie Zuschüsse wie Pflegegeld und Förderung gekürzt und im Folgejahr geltend zu machen. Zahlungsbelege sind erforderlich. Für die betreute Person und die alleinverdienende (Ehe-)Partnerin bzw. den alleinverdienenden (Ehe-)Partner gilt kein Selbstbehalt; trägt eine unterhaltsverpflichtete Person die Kosten, wird ein Selbstbehalt von 6 bis 12 % abgezogen. Der Rechner zeigt den absetzbaren Betrag, keine Steuerersparnis. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von der individuellen Einkommenssituation ab und sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprochen werden. Quellen: BMF und oesterreich.gv.at (jeweils Stand 01.01.2026).
Was der Rechner nicht leistet
- Keine Rechtsberatung: Die Ergebnisse ersetzen keine rechtliche Beratung zu Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht oder Förderungsrecht.
- Keine verbindliche Förderungszusage: Der tatsächliche Förderungsanspruch wird vom Sozialministeriumservice individuell geprüft. Der Rechner bildet die gesetzlichen Regeln ab, kann aber keine Behördenentscheidung vorwegnehmen.
- Keine Vermittlung: Dieser Rechner vermittelt keine Betreuungskräfte und empfiehlt keine konkreten Anbieter. Eventuelle Links zu Vermittlern sind als Orientierungshilfe gekennzeichnet und nicht als Empfehlung zu verstehen.
- Kein Ersatz für Beratung bei Pflegestufe 3 und 4: Bei diesen Stufen prüft das SMS die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert anhand des Pflegegeldgutachtens. Der Rechner setzt die Notwendigkeit voraus.
Aktualität und Wartung
Die Berechnungsgrundlagen werden einmal jährlich aktualisiert — typischerweise im Jänner nach der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes. Das aktuelle Datenjahr ist im Rechner und in allen Artikeln ausgewiesen.