Pflegestufen Österreich: Pflegegeld Stufen 1–7 im Überblick
Die Pflegestufen in Österreich teilen den Pflegebedarf in sieben Stufen ein, nach denen das Pflegegeld in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt wird: Je höher der monatliche Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und der ausgezahlte Betrag. Zum 1. Jänner 2026 wurden alle Beträge um 2,7 Prozent valorisiert.
Diese Übersicht erklärt, welche Pflegestufen es in Österreich gibt, welche Pflegegeld Stufen und Beträge gelten und wie die Einstufung grundsätzlich erfolgt. Die sieben Pflegestufen werden auch als Pflegegeldstufen bezeichnet; gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Einteilung nach dem Bundespflegegeldgesetz. Einen Gesamtüberblick mit Voraussetzungen, Anrechnung und Antrag bietet der Ratgeber Pflegegeld Österreich. Für Antrag, Begutachtung und Höherstufung finden Sie weiterführende Informationen in unserem Artikel Pflegegeld beantragen.
Was sind Pflegestufen?
Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ordnet den Pflegebedarf einer Person einer von sieben Pflegestufen zu. Entscheidend ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat, ab Pflegestufe 5 kommen qualitative Kriterien dazu. Was Pflegegeld ist, wer es bekommt, wie es angerechnet wird und wie hoch es ist, steht im Ratgeber Pflegegeld Österreich.
Die sieben Pflegestufen in Österreich: Beträge und Pflegebedarf 2026
Die Einstufung richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Ab Pflegestufe 5 kommen zusätzlich qualitative Kriterien hinzu. Die folgende Übersicht zeigt alle Pflegestufen mit den aktuellen monatlichen Beträgen.
- Pflegestufe 1 — 206,20 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. - Pflegestufe 2 — 380,30 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat. - Pflegestufe 3 — 592,60 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat. - Pflegestufe 4 — 888,50 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat. - Pflegestufe 5 — 1.206,90 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat mit außergewöhnlichem Pflegeaufwand — d.h. die Pflege erfordert zwar keine permanente Anwesenheit, aber eine dauernde Bereitschaft mit Nachschau in kurzen Abständen. - Pflegestufe 6 — 1.685,40 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat — zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während Tag und Nacht oder dauernde Anwesenheit wegen Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung. - Pflegestufe 7 — 2.214,80 €/Monat:
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat, wobei keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.
Quelle: PVA / BMSGPK, Stand 01.01.2026. Valorisierung 2026: +2,7 % gegenüber 2025.
Pflegestufen bei Demenz: der Erschwerniszuschlag
Für Menschen mit einer demenziellen Beeinträchtigung oder einer schweren psychischen Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Das bedeutet: Wer ohne Demenz bei 51 Stunden läge und damit keinen Anspruch hätte, kommt mit dem Zuschlag auf 96 Stunden und erreicht Pflegestufe 2. Wer bei 80 Stunden läge, kommt mit Zuschlag auf 125 Stunden und erreicht Pflegestufe 3.
In Niederösterreich kann das NÖ-Modell bei nachgewiesener Demenz und Pflegestufe 1 oder 2 relevant sein. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum NÖ-Modell zur 24-Stunden-Betreuung.
Pflegegeld Einstufungskriterien: Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Für Pflegegeld muss der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Die Pflegestufe wird nach einem Antrag durch eine Begutachtung festgestellt. Dabei wird der tatsächliche Pflegebedarf anhand standardisierter Zeitwerte erhoben — zum Beispiel 30 Minuten für die Verrichtung der Notdurft, 20 Minuten für An- und Auskleiden, 10 Minuten pro Hilfsverrichtung. Die Summe dieser Zeitwerte ergibt den monatlichen Pflegebedarf in Stunden und damit die Pflegestufe.
Ab Pflegestufe 5 wird zusätzlich nach qualitativen Kriterien beurteilt. Diagnosen allein sind nicht ausschlaggebend — entscheidend ist, was die Person im Alltag tatsächlich an Unterstützung braucht.
Details zu Antrag, Begutachtung und möglichen Schritten nach der Entscheidung stehen im Artikel Pflegegeld beantragen.
Pflegestufe und 24-Stunden-Betreuung
Das Pflegegeld lässt sich zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung einsetzen. Ab Pflegestufe 3 kommt unter weiteren Voraussetzungen die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Frage (bei Stufe 3 und 4 muss die Notwendigkeit gesondert festgestellt werden). Ab Pflegestufe 4 kann zusätzlich der Angehörigenbonus für pflegende Angehörige zustehen. Zu den Kosten eines Heimplatzes siehe Pflegeheim Kosten Österreich.
Häufige Fragen
Wie viele Pflegestufen gibt es in Österreich?
Wie viel Pflegegeld bekommt man in welcher Pflegestufe?
Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Wird das Pflegegeld automatisch valorisiert oder muss ich einen neuen Antrag stellen?
Kann die Pflegestufe nachträglich erhöht werden?
Gibt es ab 80 Jahren höheres Pflegegeld?
Quellen
Quellen geprüft am: 9. September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.