Pflegestufen Österreich: Pflegegeld Stufen 1–7 im Überblick

Die Pflegestufen in Österreich teilen den Pflegebedarf in sieben Stufen ein, nach denen das Pflegegeld in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt wird: Je höher der monatliche Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und der ausgezahlte Betrag. Zum 1. Jänner 2026 wurden alle Beträge um 2,7 Prozent valorisiert.

Diese Übersicht erklärt, welche Pflegestufen es in Österreich gibt, welche Pflegegeld Stufen und Beträge gelten und wie die Einstufung grundsätzlich erfolgt. Die sieben Pflegestufen werden auch als Pflegegeldstufen bezeichnet; gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Einteilung nach dem Bundespflegegeldgesetz. Einen Gesamtüberblick mit Voraussetzungen, Anrechnung und Antrag bietet der Ratgeber Pflegegeld Österreich. Für Antrag, Begutachtung und Höherstufung finden Sie weiterführende Informationen in unserem Artikel Pflegegeld beantragen.

Was sind Pflegestufen?

Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ordnet den Pflegebedarf einer Person einer von sieben Pflegestufen zu. Entscheidend ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat, ab Pflegestufe 5 kommen qualitative Kriterien dazu. Was Pflegegeld ist, wer es bekommt, wie es angerechnet wird und wie hoch es ist, steht im Ratgeber Pflegegeld Österreich.

Die sieben Pflegestufen in Österreich: Beträge und Pflegebedarf 2026

Die Einstufung richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Ab Pflegestufe 5 kommen zusätzlich qualitative Kriterien hinzu. Die folgende Übersicht zeigt alle Pflegestufen mit den aktuellen monatlichen Beträgen.

Quelle: PVA / BMSGPK, Stand 01.01.2026. Valorisierung 2026: +2,7 % gegenüber 2025.

Pflegestufen bei Demenz: der Erschwerniszuschlag

Für Menschen mit einer demenziellen Beeinträchtigung oder einer schweren psychischen Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Das bedeutet: Wer ohne Demenz bei 51 Stunden läge und damit keinen Anspruch hätte, kommt mit dem Zuschlag auf 96 Stunden und erreicht Pflegestufe 2. Wer bei 80 Stunden läge, kommt mit Zuschlag auf 125 Stunden und erreicht Pflegestufe 3.

In Niederösterreich kann das NÖ-Modell bei nachgewiesener Demenz und Pflegestufe 1 oder 2 relevant sein. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum NÖ-Modell zur 24-Stunden-Betreuung.

Pflegegeld Einstufungskriterien: Wie wird die Pflegestufe festgestellt?

Für Pflegegeld muss der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Die Pflegestufe wird nach einem Antrag durch eine Begutachtung festgestellt. Dabei wird der tatsächliche Pflegebedarf anhand standardisierter Zeitwerte erhoben — zum Beispiel 30 Minuten für die Verrichtung der Notdurft, 20 Minuten für An- und Auskleiden, 10 Minuten pro Hilfsverrichtung. Die Summe dieser Zeitwerte ergibt den monatlichen Pflegebedarf in Stunden und damit die Pflegestufe.

Ab Pflegestufe 5 wird zusätzlich nach qualitativen Kriterien beurteilt. Diagnosen allein sind nicht ausschlaggebend — entscheidend ist, was die Person im Alltag tatsächlich an Unterstützung braucht.

Details zu Antrag, Begutachtung und möglichen Schritten nach der Entscheidung stehen im Artikel Pflegegeld beantragen.

Pflegestufe und 24-Stunden-Betreuung

Das Pflegegeld lässt sich zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung einsetzen. Ab Pflegestufe 3 kommt unter weiteren Voraussetzungen die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Frage (bei Stufe 3 und 4 muss die Notwendigkeit gesondert festgestellt werden). Ab Pflegestufe 4 kann zusätzlich der Angehörigenbonus für pflegende Angehörige zustehen. Zu den Kosten eines Heimplatzes siehe Pflegeheim Kosten Österreich.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Wie viele Pflegestufen gibt es in Österreich?
Es gibt sieben Pflegestufen. Pflegestufe 1 setzt mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat voraus, ab Pflegestufe 5 sind es mehr als 180 Stunden mit zusätzlichen Kriterien. Die Beträge und den Pflegebedarf je Stufe zeigt die Liste oben.
Wie viel Pflegegeld bekommt man in welcher Pflegestufe?
Das Pflegegeld reicht von 206,20 Euro in Pflegestufe 1 bis 2.214,80 Euro in Pflegestufe 7 pro Monat (Stand 1. Jänner 2026). Alle Beträge und den jeweils nötigen Pflegebedarf zeigt die Liste oben.
Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
Das Pflegegeld wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem sonst zuständigen Träger beantragt. Danach folgt eine Begutachtung, nach der die Pflegestufe festgelegt wird. Alle Schritte erklärt unser Artikel Pflegegeld beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Pflegestufen gibt es in Österreich, Pflegegrade in Deutschland. Das sind zwei vollständig verschiedene Systeme — österreichische Pflegestufen sind nicht mit deutschen Pflegegraden vergleichbar. In Österreich gibt es 7 Pflegestufen, in Deutschland 5 Pflegegrade.
Wird das Pflegegeld automatisch valorisiert oder muss ich einen neuen Antrag stellen?
Die jährliche Valorisierung erfolgt automatisch — kein neuer Antrag ist nötig. Die angepassten Beträge werden ab 1. Jänner des jeweiligen Jahres ausgezahlt.
Kann die Pflegestufe nachträglich erhöht werden?
Ja — wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann eine Höherstufung beantragt werden. Details dazu stehen im Artikel Pflegegeld beantragen.
Gibt es ab 80 Jahren höheres Pflegegeld?
Nein — das Pflegegeld ist altersunabhängig. Es richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf in Stunden, nicht nach dem Alter der pflegebedürftigen Person. Ein 80-Jähriger mit 70 Stunden Pflegebedarf erhält Pflegestufe 1 (206,20 Euro), ein 50-Jähriger mit demselben Pflegebedarf ebenfalls.

Quellen

Quellen geprüft am: 9. September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.