Pflegeheim Kosten Steiermark: Tagsätze, Pflegezuschlag und Kostenübernahme durch das Land

Die Pflegeheim-Kosten in der Steiermark sind nicht frei kalkuliert: Die Landesregierung legt per Verordnung fest, welche Tagsätze die anerkannten Pflegewohnheime verrechnen. Der Tagsatz besteht aus einem Betrag für die Grundleistungen und einem Pflegezuschlag, der von der Pflegestufe abhängt. Bei Pflegestufe 4 kommen so rund 5.000 Euro im Monat zusammen.

Reichen Pension und Pflegegeld dafür nicht aus, übernimmt das Land die restlichen Kosten. Auf Vermögen wird im Pflegeheim nicht zugegriffen. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Tagsätze, ein Rechenbeispiel, was Sie selbst zahlen und wie Sie die Kostenübernahme beantragen.

Das Wichtigste zu den Pflegeheim-Kosten in der Steiermark

Ob eine Betreuung zu Hause günstiger wäre, lässt sich mit dem Pflegekosten-Rechner für die 24-Stunden-Betreuung abschätzen. Dort können Sie auch einen Pflegeheim-Tagsatz für Selbstzahler eingeben und vergleichen.

Wie sich der Tagsatz zusammensetzt

Laut Land Steiermark besteht der tägliche Kostenbeitrag im Pflegewohnheim aus zwei Teilen: den Grundleistungen und dem Pflegezuschlag. Die Grundleistungen umfassen Wohnen im Ein- oder Zweibettzimmer samt Reinigung, Leib- und Bettwäsche, Verpflegung sowie Beschäftigung und Tagesgestaltung. Wer ein Einzelzimmer möchte, muss mit einem Zuschlag rechnen, den laut Land viele Heime verrechnen. Für Menschen mit psychiatrischer Diagnose gibt es in eigens anerkannten Betten statt des Pflegezuschlags einen Psychiatriezuschlag.

Grundleistungen: Tagsatz-Kategorien

Die StPBG-Tagsatz-Verordnung teilt die Heime in fünf Kategorien nach der Nettoraumfläche pro Bett ein, von Kategorie 1 (unter 46 m²) bis Kategorie 5 (ab 49 m²). Zusätzlich sinkt der Tagsatz leicht mit der Zahl der Betten. Für Heime mit bis zu 90 Betten gilt:

Tagsatz für die Grundleistungen pro Tag ab 1. April 2026 (Heime mit 7 bis 90 Betten)
KategorieNettoraumfläche pro BettEuro pro Tag
Kategorie 1unter 46 m²80,34 €
Kategorie 246 bis unter 47 m²80,68 €
Kategorie 347 bis unter 48 m²81,03 €
Kategorie 448 bis unter 49 m²81,38 €
Kategorie 5ab 49 m²81,72 €

Bei größeren Heimen liegt der Tagsatz etwas darunter, bei 250 Betten in Kategorie 1 etwa bei 77,44 Euro. Welche Kategorie und welcher Tagsatz für ein bestimmtes Heim gelten, erfahren Sie direkt beim Pflegewohnheim.

Pflegezuschlag nach Pflegestufe

Der Pflegezuschlag deckt laut Verordnung vor allem das Fachpersonal für Pflege und Betreuung, Wundmanagement, Pflegematerial und Rufbereitschaft ab. Er wird zusätzlich zu den Grundleistungen verrechnet. Die Spalten rechts zeigen den gesamten Tagsatz und die Monatskosten am Beispiel eines Heims der Kategorie 3 mit bis zu 90 Betten (81,03 Euro):

Pflegezuschlag pro Tag ab 1. April 2026 und Beispiel Gesamtkosten (Kategorie 3, bis 90 Betten, 30 Tage)
PflegestufePflegezuschlag pro TagTagsatz gesamtPro Monat (30 Tage)
Stufe 122,61 €103,64 €3.109,20 €
Stufe 235,93 €116,96 €3.508,80 €
Stufe 357,57 €138,60 €4.158,00 €
Stufe 487,88 €168,91 €5.067,30 €
Stufe 5108,08 €189,11 €5.673,30 €
Stufe 6125,90 €206,93 €6.207,90 €
Stufe 7133,33 €214,36 €6.430,80 €

Die Monatswerte sind gerundete Beispiele mit 30 Tagen, verrechnet wird tageweise. Ein Einzelzimmer-Zuschlag ist nicht enthalten.

Rechenbeispiel: Pflegestufe 4

Eine Bewohnerin mit Pflegestufe 4 (Pflegegeld 888,50 Euro) und einer Pension von 1.400 Euro im Monat lebt in einem Heim der Kategorie 3 mit 80 Betten. Sonderzahlungen sind nicht berücksichtigt, es handelt sich um eine Modellrechnung:

Heimkosten: (81,03 € + 87,88 €) × 30 Tage
5.067,30 €
Eigenleistung Pension: 80 % von 1.400 €
− 1.120,00 €
Eigenleistung Pflegegeld: 80 % von 888,50 €
− 710,80 €
Restkosten, die das Land übernimmt
= 3.236,50 €

Der Bewohnerin bleiben 280 Euro aus der Pension und 59,26 Euro Taschengeld aus dem Pflegegeld (10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3). Laut Land Steiermark bleiben ihr außerdem die Sonderzahlungen der Pension. Der übrige Teil des Pflegegeldes ruht für die Dauer der Kostenübernahme. Wer das Heim selbst bezahlt, trägt die vollen 5.067,30 Euro und bekommt das Pflegegeld weiter in voller Höhe.

Kostenübernahme durch das Land

Das Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG) gibt einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Pflegeheim-Kosten, soweit sie nicht selbst getragen werden können. Die Voraussetzungen:

Was Sie selbst zahlen: Nach § 14 Abs. 6 StPBG 80 Prozent des Einkommens, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne eigenes Einkommen 50 Prozent. Vom Pflegegeld gehen nach § 13 BPGG höchstens 80 Prozent an den Kostenträger, als Taschengeld verbleiben 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3. Wer kein eigenes Einkommen hat, erhält vom Land eine Zuwendung von 150 Euro im Monat, im Juni und November in doppelter Höhe.

Kostenübernahme beantragen

Pflegeregress in der Steiermark: kein Vermögenszugriff im Pflegeheim

Seit 1. Jänner 2018 verbietet § 330a ASVG der Sozialhilfe, für die Heimkosten auf das Vermögen von Menschen zuzugreifen, die stationär gepflegt werden. Geschützt sind ebenso Angehörige, Erben und Geschenknehmer. Das Land Steiermark bestätigt das ausdrücklich für die Pflegewohnheime. Zum Ersatz der Kosten ist die Bewohnerin oder der Bewohner nach § 18 StPBG nur aus dem Einkommen für die Zeit im Heim verpflichtet, dazu kommen Ansprüche gegenüber Dritten, etwa titulierte Unterhaltsansprüche.

Für die Betreuung zu Hause gilt das nicht: Bei der Zuzahlung des Landes zur 24-Stunden-Betreuung wird Vermögen berücksichtigt, Details im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Steiermark. Was der Pflegeregress war und was bundesweit gilt, erklärt der Ratgeber Pflegeregress Österreich.

Pflegeheim finden und Aufnahme

Alle öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen werden laut Land vom Land Steiermark bewilligt und regelmäßig überprüft. Die Wahl des Heims ist frei, sofern ein Platz verfügbar ist. Eine Liste aller Einrichtungen nach Bezirken veröffentlicht das Land auf gesundheit.steiermark.at. Für Beratung, Vermittlung und Anmeldung wenden Sie sich direkt an das Heim Ihrer Wahl.

Das Land empfiehlt, vorab ein oder mehrere Heime zu besuchen und mit den Verantwortlichen zu sprechen. Bei der Aufnahme wird ein Heimvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Bei Fragen zu Bewohnerrechten hilft die Steiermärkische Patienten- und Pflegeombudsschaft, bei der Wahl der passenden Versorgung die Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks.

Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege?

Ob ein Heimplatz oder eine Betreuung zu Hause besser passt, hängt vom Pflegebedarf, der Wohnsituation und den finanziellen Möglichkeiten ab. In der Steiermark unterscheiden sich die Regeln auch beim Vermögen: im Heim kein Zugriff, bei der Landes-Zuzahlung zur 24-Stunden-Betreuung schon. Förderung, Zuzahlung und Agenturwahl erklärt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege Steiermark, einen bundesweiten Überblick gibt der Artikel Pflegeheim Kosten Österreich.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim in der Steiermark pro Monat?
Das hängt vor allem von der Pflegestufe ab. In einem Heim der Kategorie 3 mit bis zu 90 Betten sind es bei 30 Tagen etwa 3.109 Euro bei Pflegestufe 1, 5.067 Euro bei Pflegestufe 4 und 6.431 Euro bei Pflegestufe 7, jeweils ohne Einzelzimmer-Zuschlag. Grundlage sind die Tagsätze der StPBG-Tagsatz-Verordnung ab 1. April 2026.
Wer zahlt, wenn Pension und Pflegegeld nicht reichen?
Dann übernimmt das Land Steiermark, in Graz die Stadt Graz, die restlichen Kosten. Darauf besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen nach § 14 StPBG erfüllt sind. Der Antrag geht an die Bezirkshauptmannschaft des letzten Hauptwohnsitzes, in Graz an das Sozialamt.
Wie viel Taschengeld bleibt im Pflegeheim?
Bei einer Kostenübernahme bleiben laut Land Steiermark 20 Prozent der Pension und die Sonderzahlungen. Aus dem Pflegegeld bleiben 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3, 2026 also 59,26 Euro im Monat. Wer kein eigenes Einkommen hat, erhält eine Zuwendung von 150 Euro im Monat, im Juni und November das Doppelte.
Wird im Pflegeheim auf mein Vermögen oder das meiner Kinder zugegriffen?
Nein. Seit 2018 untersagt § 330a ASVG den Zugriff auf Ihr Vermögen und auf das Vermögen von Angehörigen, Erben oder Beschenkten, wenn Sie stationär gepflegt werden. Zum Kostenersatz wird nur das Einkommen für die Zeit im Heim herangezogen.
Wo beantrage ich die Kostenübernahme für das Pflegeheim?
Bei der Bezirkshauptmannschaft, in deren Bereich Sie vor der Aufnahme ins Heim gewohnt haben, in Graz beim Sozialamt der Stadt Graz. Bis Pflegestufe 3 brauchen Sie vorher eine pflegefachliche Stellungnahme der Pflegedrehscheibe.

Quellen

Quellen geprüft am: 5. November 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.