24-Stunden-Pflege Steiermark: Kosten, Förderung und Zuzahlung des Landes

Für eine 24-Stunden-Pflege in der Steiermark gilt zunächst dasselbe wie im übrigen Österreich: Das Sozialministeriumservice fördert die Betreuung zu Hause, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich kann das Land Steiermark zu dieser Bundesförderung zuzahlen, allerdings nur, wenn Einkommen und Vermögen der betreuten Person nicht ausreichen. Kostenlose Beratung bieten die Pflegedrehscheiben in allen Bezirken.

Dieser Artikel zeigt, was die 24h-Pflege in der Steiermark kostet, wie Förderung und Zuzahlung funktionieren, wo Sie den Antrag stellen und worauf Sie bei einer Agentur achten sollten. Wie die Betreuung zu Hause grundsätzlich abläuft, erklärt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich.

Das Wichtigste zur 24-Stunden-Betreuung in der Steiermark

Was nach Bundesförderung und Pflegegeld monatlich bleibt, schätzt der Pflegekosten-Rechner für die 24h-Pflege. Die Zuzahlung des Landes rechnet er nicht ein, weil sie im Einzelfall nach Einkommen und Vermögen bemessen wird.

Was ist 24-Stunden-Betreuung?

Bei der 24-Stunden-Betreuung wohnt die Betreuungskraft mit im Haushalt der betreuten Person. Laut Land Steiermark betreuen meist zwei Personenbetreuerinnen oder -betreuer im Wechsel. Sie helfen im Haushalt, etwa beim Einkaufen und Kochen, und unterstützen bei der Lebensführung. Rechtlich geht es um Betreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz, nicht um medizinische Pflege. Mehr zu Modellen und Ablauf steht im Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich.

Was kostet 24-Stunden-Pflege in der Steiermark?

Amtliche Preise oder Richtsätze für die 24-Stunden-Betreuung veröffentlicht das Land Steiermark nicht. Wir verwenden deshalb dieselben Richtwerte wie für ganz Österreich: Nach Preislisten von Anbietern liegen die Bruttokosten bei etwa 2.550 Euro (eine selbstständige Betreuungskraft) bis 3.800 Euro (zwei angestellte Kräfte im Wechsel) pro Monat. Das sind keine amtlichen Werte, die Angebote einzelner Agenturen können deutlich davon abweichen.

Welche Posten zu den Kosten gehören und wie viel nach Förderung und Pflegegeld übrig bleibt, zeigt der Ratgeber Kosten der 24-Stunden-Pflege.

Förderung: Bund und Land Steiermark

Bundesförderung über das Sozialministeriumservice

Die wichtigste Förderung ist der Zuschuss des Bundes. Laut Land Steiermark gibt es ihn unabhängig vom Vermögen der betreuten Person. Die Voraussetzungen im Kurzüberblick:

Höhe, Einkommensgrenze und Antrag erklärt der Ratgeber Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Zuständig für die Steiermark ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, Babenbergerstraße 35, 8020 Graz, Telefon 0316 7090.

Zuzahlung des Landes Steiermark

Reicht das Geld trotz Bundesförderung nicht für die Betreuung, kann das Land Steiermark zuzahlen. Rechtsgrundlage ist § 5 des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes (StPBG), das seit 1. Jänner 2025 gilt.

Zuzahlung beantragen

Kostenersatz: Vermögen und Erben

Anders als im Pflegeheim spielt das Vermögen bei der Zuzahlung zur 24-Stunden-Betreuung eine Rolle. Das Land Steiermark weist ausdrücklich darauf hin, dass das Vermögen einzusetzen ist oder für den Aufwandsersatz herangezogen wird. Nach § 5 Abs. 12 StPBG sind zum Ersatz der Kosten verpflichtet:

Ersatzansprüche können nur innerhalb von fünf Jahren ab Beginn der Leistung geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 13 StPBG). Das bundesweite Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG gilt für Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen sind. Die Zuzahlung zur Betreuung zu Hause ist davon nicht erfasst. Was im Pflegeheim gilt, erklärt der Ratgeber Pflegeregress Österreich.

Beratung: die Pflegedrehscheiben

In jedem steirischen Bezirk hat das Land eine Pflegedrehscheibe eingerichtet, die Stadt Graz führt eine eigene. Dort beraten diplomierte Pflegepersonen zu allen Fragen der Pflege, auch zur 24-Stunden-Betreuung, zum Pflegegeld und zu finanziellen Zuschüssen. Die Beratung ist kostenlos, ein Besuch zu Hause ist nach Vereinbarung möglich.

Agentur in der Steiermark finden: worauf Sie achten sollten

Eine Betreuungskraft lässt sich über eine Vermittlungsagentur finden, vorgeschrieben ist eine Agentur aber nicht. Wer eine Agentur beauftragt, kann sie an den gesetzlichen Pflichten messen. Diese Punkte ergeben sich aus der Gewerbeordnung und den Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung:

Welche Pflichten Familie und Betreuungskraft haben und was in den Betreuungsvertrag gehört, steht im Ratgeber Rechte und Pflichten bei der 24-Stunden-Betreuung. Wie die Betreuung ohne Vermittlung funktioniert, erklärt der Artikel 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Alternativen zur 24-Stunden-Pflege

Nicht immer braucht es eine Betreuung rund um die Uhr. Das StPBG sieht in der Steiermark weitere Leistungen vor, unter anderem mobile Pflege- und Betreuungsdienste im eigenen Haushalt, mehrstündige Alltagsbegleitung, Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege. Welche Lösung passt, klärt die Pflegedrehscheibe. Wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr reicht, kommt ein Pflegeheim in Frage, die Kosten erklärt der Ratgeber Pflegeheim Kosten Österreich.

Nettobelastung schätzen

Im Rechner wählen Sie Steiermark als Bundesland. Berücksichtigt werden Bundesförderung und Pflegegeld, die Zuzahlung des Landes dagegen nicht. Weitere Themen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Zahlt das Land Steiermark einen Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung?
Ja, als Zuzahlung zur Bundesförderung nach § 5 StPBG. Sie setzt voraus, dass die betreute Person die Bundesförderung bezieht und die Kosten nicht aus Einkommen und Vermögen decken kann. Höchstens zahlt das Land so viel, wie ein Platz in einem Pflegewohnheim kosten würde.
Wo beantrage ich die Förderung in der Steiermark?
Die Bundesförderung beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark in Graz. Die Zuzahlung des Landes bei der Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes, in Graz beim Sozialamt der Stadt Graz, Referat für Pflegekosten.
Muss ich für die Zuzahlung mein Vermögen einsetzen?
Ja. Anders als im Pflegeheim wird das Vermögen bei der Zuzahlung zur 24-Stunden-Betreuung berücksichtigt. Nach § 5 Abs. 12 StPBG können auch Erbinnen und Erben bis zum Wert des Nachlasses sowie Beschenkte zum Kostenersatz verpflichtet sein. Die Bundesförderung selbst gibt es unabhängig vom Vermögen.
Wer berät kostenlos zur 24-Stunden-Pflege in der Steiermark?
Die Pflegedrehscheiben des Landes in allen Bezirken und die Pflegedrehscheibe der Stadt Graz. Die Beratung ist kostenlos, nach Vereinbarung auch bei Ihnen zu Hause.
Woran erkenne ich eine seriöse Agentur?
Eine Agentur braucht die Gewerbeberechtigung für die Organisation von Personenbetreuung, muss ihre Kosten in einem Kostenblatt offenlegen, den Betreuungsbedarf vor Ort erheben und einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließen. Das Qualitätszertifikat ÖQZ-24 ist freiwillig und zeigt, dass eine Agentur zusätzliche Qualitätsstandards erfüllt.

Quellen

Quellen geprüft am: 4. November 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.