Rechte und Pflichten bei der 24-Stunden-Betreuung
Bei der 24-Stunden-Betreuung leben Betreuungskraft und betreute Person über einen längeren Zeitraum in einem gemeinsamen Alltag. Gerade deshalb sollten Rechte, Pflichten, Aufgaben, Ruhezeiten und die vertraglichen Regeln von Anfang an klar geregelt sein.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten bei der 24-Stunden-Betreuung für Familien und Betreuungskräfte, im Alltag oft auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet (mehr dazu im Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich). Die gesetzlichen Grundlagen im Detail erklärt der Artikel Hausbetreuungsgesetz.
Welche Rechte und Pflichten gelten bei der 24-Stunden-Betreuung?
Welche Pflichten im Alltag gelten, hängt vor allem vom Betreuungsmodell ab. In Österreich kommen in der Praxis vor allem zwei Modelle vor: selbstständige Personenbetreuung auf Vertragsbasis oder direkte Anstellung der Betreuungskraft.
Für beide Modelle gilt: Aufgaben, Ruhezeiten, Unterkunft, Verpflegung und Zahlungsmodalitäten sollten nicht nur mündlich besprochen, sondern schriftlich festgehalten werden.
Arbeitszeit, Anwesenheit und Ruhezeiten
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet. Zu unterscheiden sind aktive Betreuungszeiten, Anwesenheit beziehungsweise Bereitschaft und echte Ruhezeiten.
Gerade bei Nachtbetreuung oder hohem Unterstützungsbedarf sollte das gewählte Modell zur tatsächlichen Situation passen. Wenn regelmäßig auch in der Nacht Hilfe nötig ist, sollten Betreuung, Bereitschaft und Entlastung besonders sorgfältig geregelt werden.
Die rechtlichen Details zu Ruhezeiten und zulässigen Rahmenbedingungen sind im Artikel Arbeitszeit und Ruhezeiten nach dem Hausbetreuungsgesetz beschrieben.
Pflichten der Familie: selbstständige Betreuung oder Anstellung
Welche Pflichten die Familie hat, hängt vom Modell ab. Bei einer selbstständigen Betreuungskraft ist die Familie Auftraggeberin, bei direkter Anstellung Arbeitgeberin.
| Selbstständige Betreuung | Direkte Anstellung | |
|---|---|---|
| Rolle der Familie | Auftraggeberin auf Vertragsbasis | Arbeitgeberin mit allen Arbeitgeberpflichten |
| Typische Pflichten | Honorar vollständig und pünktlich zahlen, Unterkunft bereitstellen, Verpflegung regeln, Aufgaben und Einsatzzeiten festhalten | Anmeldung und Abrechnung, Entgelt und Meldungen korrekt durchführen, Arbeits- und Ruhezeiten einhalten, Ausfall und Vertretung organisieren |
| Aufwand | meist geringer | höher, eine Lohnverrechnung kann sinnvoll sein |
Welche Form im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Betreuungsbedarf, Organisation und gewünschter Verantwortung im Alltag ab. Details zu beiden Modellen und zur Organisation ohne Agentur stehen im Artikel 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.
Pflichten der Betreuungskraft
Auch die Betreuungskraft hat Pflichten. Welche das im Einzelnen sind, hängt vom Modell und vom Vertrag ab. Typisch sind:
- Die vereinbarten Aufgaben und Einsatzzeiten sorgfältig erfüllen
- Je nach Modell die erforderliche Gewerbeberechtigung oder Anmeldung als Voraussetzung für die Tätigkeit nachweisen
- Einen Qualifikationsnachweis vorlegen, etwa für eine mögliche Förderung (fehlt er, kann das Sozialministeriumservice einen Hausbesuch durchführen)
- Bei Krankheit, Urlaub oder Ausfall die Familie rechtzeitig informieren
Rechte der Betreuungskraft
Unabhängig vom Modell sollte eine Betreuungskraft faire und respektvolle Arbeitsbedingungen haben. Dazu gehören vor allem klare Absprachen, Privatsphäre und ein verlässlicher organisatorischer Rahmen. Die folgenden Punkte sollten im Vertrag geregelt sein:
- Ein eigener Rückzugsraum am Betreuungsort
- Zugang zu Sanitäranlagen
- Klare Regelung zu Verpflegung und Alltag
- Tatsächlich einhaltbare Ruhezeiten
- Pünktliche und nachvollziehbare Bezahlung
- Klare Zuständigkeiten bei Ausfall, Urlaub oder Wechsel
Betreuungsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung
Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten. Er hilft, Missverständnisse zu vermeiden, Erwartungen abzugleichen und typische Konflikte schon vor Beginn der Betreuung zu entschärfen.
Diese Punkte sollte der Vertrag regeln
- Beginn und geplante Dauer des Betreuungsverhältnisses
- Welche Aufgaben übernommen werden
- Was Betreuung, Haushalt und sonstige Unterstützung umfasst
- Honorar oder Gehalt sowie Zahlungsweise
- Regelungen zu Anwesenheit, Ruhezeiten und Nachtbereitschaft
- Unterkunft und Verpflegung
- Vertretung, Urlaub, Ausfall und Wechsel
- Kündigung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses
Informationen und Muster zum Vertrag bieten offizielle Stellen und Interessenvertretungen wie die Wirtschaftskammer und das Sozialministerium. Eine Vorlage zum Download stellen wir bewusst nicht zur Verfügung, weil der passende Vertrag vom Modell und vom Einzelfall abhängt. Die rechtlichen Details stehen im Artikel Hausbetreuungsgesetz.
Was bei Problemen oder Konflikten wichtig ist
Konflikte entstehen in der Praxis oft nicht wegen einer einzelnen großen Frage, sondern wegen vieler kleiner Unklarheiten im Alltag. Deshalb ist es sinnvoll, Zuständigkeiten, Nachtregelungen, freie Zeiten, Aufgaben und Kommunikation frühzeitig schriftlich festzuhalten.
Wenn es zu Problemen kommt, sollte zuerst geprüft werden, was tatsächlich vereinbart wurde und welches Betreuungsmodell vorliegt. Bei rechtlichen Unsicherheiten können offizielle Stellen und Interessenvertretungen weiterhelfen.
Qualitätssicherung bei geförderter Betreuung
Im Zusammenhang mit einer geförderten 24-Stunden-Betreuung kann es qualitätssichernde Besuche geben. Sie dienen der Information, Beratung und Qualitätssicherung. Details zur möglichen Förderung stehen im Artikel Förderung der 24-Stunden-Betreuung.
Berechnen Sie die geschätzte monatliche Nettobelastung
Die Wahl des Betreuungsmodells beeinflusst nicht nur Organisation und Verantwortung, sondern auch die geschätzte monatliche Nettobelastung. Der Rechner zeigt die Kostenunterschiede der Betreuungsmodelle im Überblick.
Häufige Fragen
Muss es immer einen schriftlichen Vertrag geben?
Was gilt bei Nachtbetreuung?
Kann das Betreuungsverhältnis kurzfristig beendet werden?
Welche Aufgaben gehören zur 24-Stunden-Betreuung?
Muss die Familie Unterkunft und Verpflegung stellen?
Darf die Familie der Betreuungskraft Weisungen erteilen?
Quellen
- RIS — Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
- Sozialministeriumservice — 24-Stunden-Betreuung
- Arbeiterkammer Österreich — Rechtsberatung
- oesterreich.gv.at — Gewerbeanmeldung Personenbetreuung
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.