24-Stunden-Pflege in Österreich: So funktioniert die Betreuung zu Hause
Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie rund um die Uhr im Alltag. Der Begriff „24-Stunden-Pflege" wird im Alltag gleichbedeutend mit „24-Stunden-Betreuung" verwendet; rechtlich geregelt ist das Modell im Hausbetreuungsgesetz. Für viele Familien ist es die Möglichkeit, dass ein pflegebedürftiger Mensch in der gewohnten Umgebung bleiben kann. Dieser Artikel erklärt, wie die 24-Stunden-Pflege funktioniert, für wen sie geeignet ist, welche Modelle es gibt und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Was ist 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege ist ein Betreuungsmodell für Menschen, die zu Hause bleiben möchten, aber regelmäßig Unterstützung im Alltag brauchen. Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt, ist rund um die Uhr anwesend und bei Bedarf verfügbar. „Rund um die Uhr" bedeutet aber nicht, dass sie 24 Stunden am Tag aktiv arbeitet. Auch für Betreuungskräfte gelten Ruhezeiten, die das Hausbetreuungsgesetz vorschreibt.
Die 24-Stunden-Pflege ist keine Krankenpflege im medizinischen Sinn und ersetzt keinen Pflegedienst oder Arzt. Sie ist eine Mischung aus Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Unterstützung bei der persönlichen Versorgung.
Was die Familie am Ende zahlt, hängt von den Bruttokosten der Betreuung, einer möglichen Förderung und dem Pflegegeld ab. Die Richtwerte erklärt der Ratgeber Kosten der 24-Stunden-Pflege in Österreich. Wer wissen möchte, was für die eigene Familie bleibt, kann die Nettobelastung mit dem Pflegekosten-Rechner berechnen.
Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege im Alltag?
Rotationsmodell
Üblich ist ein Wechsel von zwei Betreuungskräften, die sich meist alle zwei Wochen abwechseln. Während eine Kraft im Haushalt lebt und betreut, ist die andere zu Hause und ruht sich aus. So bleibt die Betreuung durchgehend gesichert, ohne dass eine einzelne Person dauerhaft im Einsatz ist.
Was die Betreuungskraft tun darf
Betreuungskräfte dürfen ohne ärztliche oder pflegerische Anordnung folgende Tätigkeiten ausüben:
- Haushalt: Mahlzeiten zubereiten, Besorgungen erledigen und Reinigungstätigkeiten.
- Lebensführung: den Tag strukturieren und bei alltäglichen Aktivitäten unterstützen.
- Gesellschaft: Gespräche führen, Kontakte pflegen und bei Aktivitäten begleiten.
- Persönliche Unterstützung: Hilfe beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Mobilität, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Was nur mit Anordnung erlaubt ist
Pflegerische und medizinische Tätigkeiten dürfen Betreuungskräfte nur übernehmen, wenn sie ein Arzt, eine Ärztin oder diplomiertes Pflegepersonal angeordnet und die Kraft dazu unterwiesen hat. Dazu gehören etwa die Medikamentengabe, Verbandswechsel, Insulin- und Blutverdünnerspritzen oder Blutzuckermessungen. Diese Tätigkeiten müssen schriftlich dokumentiert werden und sind nur im privaten Haushalt der betreuten Person zulässig.
Für wen eignet sich 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege eignet sich für Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen, aber keine ständige medizinische Pflege. Typische Fälle sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Demenz im frühen bis mittleren Stadium oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Wichtig ist, dass die Wohnung oder das Haus der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer mit Privatsphäre bieten kann.
Für die staatliche Förderung ist ein Anspruch auf Pflegegeld nötig, im Regelfall ab Pflegestufe 3. Bei Pflegestufe 3 und 4 wird zusätzlich geprüft, ob die 24-Stunden-Betreuung tatsächlich notwendig ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung.
Betreuungsmodelle: selbstständig oder angestellt
Das Hausbetreuungsgesetz kennt zwei Modelle:
- Selbstständige Betreuungskraft: Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe und stellt der Familie monatlich eine Rechnung. Das ist das häufigste Modell, weil der Verwaltungsaufwand für die Familie gering ist.
- Angestellte Betreuungskraft: Die Familie ist Arbeitgeberin, meldet die Kraft bei der Sozialversicherung an und rechnet den Lohn ab. Das bietet mehr Rechtssicherheit, bedeutet aber deutlich mehr Verwaltung.
Ob Sie die Betreuungskraft über eine Agentur finden oder selbst organisieren, ist eine zweite Entscheidung. Eine Hilfe dazu bietet der Artikel 24-Stunden-Pflege ohne Agentur organisieren. Welche Pflichten Sie gegenüber der Betreuungskraft haben, zeigt der Ratgeber Rechte und Pflichten bei der 24-Stunden-Betreuung.
Kosten, Förderung und Pflegegeld
Was eine 24-Stunden-Pflege kostet, hängt vom Betreuungsmodell, von der Zahl der Betreuungskräfte und vom Anbieter ab. Richtwerte und eine Modellrechnung stehen im Artikel 24-Stunden-Pflege Kosten in Österreich.
Entlastung bringen das Pflegegeld und eine mögliche Förderung des Sozialministeriumservice, die aktiv beantragt werden muss. Was für Ihre Situation übrig bleibt, zeigt unser Kostenrechner als Orientierung.
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In fünf Schritten zur 24-Stunden-Pflege
- Pflegegeld klären: Prüfen Sie, welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person hat, oder beantragen Sie Pflegegeld. Eine Anleitung finden Sie im Artikel Pflegegeld beantragen.
- Betreuungsmodell wählen: Entscheiden Sie zwischen selbstständiger und angestellter Betreuungskraft.
- Betreuungskraft finden: Das geht über eine Agentur oder privat. Klären Sie, wer im Wechsel einspringt und wie lange die Einsätze dauern.
- Vertrag abschließen: Halten Sie Aufgaben, Ruhezeiten, Unterkunft und Kosten schriftlich fest.
- Förderung beantragen: Der Antrag geht an das Sozialministeriumservice. Rechtzeitig stellen, denn die Förderung wird nicht automatisch gewährt.
Wer die Betreuung neben dem Beruf organisiert, kann dafür kurzfristig Pflegefreistellung nehmen. Für 1 bis 3 Monate gibt es die Pflegekarenz.
Alternativen zur 24-Stunden-Pflege
Nicht jede Situation braucht eine Betreuung rund um die Uhr. Wenn nur stundenweise Unterstützung nötig ist, können mobile Pflegedienste oder Hauskrankenpflege ausreichen. Reicht die Betreuung zu Hause nicht mehr aus, kommt ein Pflegeheim in Frage. Wie hoch die Kosten dort sind, erklärt der Artikel Pflegeheimkosten in Österreich.
Häufige Fragen
Was ist 24-Stunden-Pflege?
Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?
Wer kann 24-Stunden-Pflege bekommen?
Darf die Betreuungskraft auch pflegen?
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft?
Muss ich eine Agentur nehmen?
Quellen
- Sozialministeriumservice — 24-Stunden-Betreuung
- oesterreich.gv.at — Kompetenzen der Betreuungsperson
- oesterreich.gv.at — 24-Stunden-Betreuung
- oesterreich.gv.at — Gewerbeanmeldung Personenbetreuung
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.