24-Stunden-Pflege Niederösterreich: Förderung & NÖ-Sondermodell
Wer in Niederösterreich eine 24-Stunden-Pflege (auch 24-Stunden-Betreuung genannt) organisiert, kann dieselbe Bundesförderung nutzen wie in allen anderen Bundesländern. Zusätzlich gibt es in Niederösterreich ein Sondermodell: Bei nachgewiesener Demenz kann die Förderung auch schon bei Pflegestufe 1 oder 2 relevant sein. Dieser Artikel zeigt, wie die Förderung in NÖ funktioniert, was die Betreuung kostet und wo der Antrag gestellt wird. Einen allgemeinen Überblick über das Modell finden Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich.
Förderung für 24-Stunden-Pflege in Niederösterreich im Überblick
- Bundesförderung: 400 bis 1.600 Euro pro Monat, je nach Betreuungsmodell, ab Pflegestufe 3 (siehe unten).
- NÖ-Sondermodell: Förderung bei nachgewiesener Demenz auch bei Pflegestufe 1 oder 2.
- Pflege- und Betreuungsscheck: Zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr vom Land NÖ, unabhängig von der 24-Stunden-Betreuung — Details im Artikel NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Was nach Förderung und Pflegegeld bleibt, zeigt der Pflegekosten-Rechner für Niederösterreich.
Das Bundesmodell: Pflegestufe 3 als Hürde
Die Bundesförderung für 24-Stunden-Betreuung setzt Pflegegeld ab Pflegestufe 3 voraus — das entspricht einem monatlichen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden. Viele Menschen mit früher oder mittlerer Demenz erreichen diese Schwelle nicht, weil ihr körperlicher Pflegebedarf noch gering ist, obwohl sie rund um die Uhr Beaufsichtigung brauchen. Das Bundespflegegeld berücksichtigt zwar einen Erschwerniszuschlag von 45 Stunden für Demenz — aber das reicht nicht immer für Stufe 3.
Das NÖ-Sondermodell: Förderung bei Demenz ab Pflegestufe 1
Das NÖ-Modell kann bei nachgewiesener Demenz und Pflegestufe 1 oder 2 relevant sein. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind im Einzelfall bei der zuständigen Stelle zu prüfen.
Voraussetzungen für das NÖ-Sondermodell
- Wohnsitz in Niederösterreich: Die betreute Person muss ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben.
- Ärztliche Bescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung des Vorliegens einer Demenzerkrankung ist als Unterlage erforderlich.
- Pflegestufe: Das NÖ-Modell richtet sich an Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 bei nachgewiesener Demenz — siehe Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2.
- Alle übrigen Bundesvoraussetzungen: Einkommensgrenze (2.500 Euro netto/Monat), gültiges Betreuungsverhältnis nach HBeG, Qualifikationsnachweis der Betreuungskraft.
Wie hoch ist die Förderung in NÖ?
Die Förderungsbeträge entsprechen dem Bundesmodell, der Zuschuss wird pro Monat gewährt:
- Selbstständig, 1 Kraft (28-Tage-Regel): 800 €/Monat
- Selbstständig, 2 Kräfte im Rotationsmodell: 800 €/Monat
- Angestellt, 1 Kraft: 800 €/Monat
- Angestellt, 2 Kräfte im Rotationsmodell: 1.600 €/Monat
Was kostet 24-Stunden-Pflege in Niederösterreich?
Die Kosten unterscheiden sich in Niederösterreich nicht grundsätzlich von denen in anderen Bundesländern. Als Richtwert liegen die Bruttokosten bei etwa 2.550 bis 3.800 Euro pro Monat, je nach Betreuungsmodell, Tagsatz der Betreuungskraft und Fahrtkosten. Welche Posten dazugehören und wie sich daraus die Nettobelastung ergibt, erklärt der Artikel Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Ein konkretes Beispiel
Eine Frau aus Baden bei Wien mit mittelschwerer Demenz und Pflegestufe 2 (Pflegegeld 380,30 Euro/Monat): Bundesweit wäre keine 24h-Förderung möglich — Stufe 3 wäre Voraussetzung. In NÖ kann die Familie dennoch Förderung beantragen:
- Bruttokosten selbstständiges Rotationsmodell: 3.100 €
- − 24h-Förderung NÖ-Sondermodell: 800 €
- − Pflegegeld Stufe 2: 380,30 €
- = Nettobelastung Familie: 1.919,70 €/Monat
Ohne das NÖ-Sondermodell würde die Familie die vollen 3.100 Euro tragen — abzüglich nur des Pflegegeldes von 380,30 Euro, also 2.719,70 Euro. Der Unterschied beträgt 800 Euro pro Monat, 9.600 Euro pro Jahr. Mehr zur Höhe des Pflegegeldes finden Sie im Überblick Pflegestufen und Pflegegeld.
So beantragen Sie die Förderung über das NÖ-Sondermodell
- Ärztliche Bescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung des Vorliegens einer Demenzerkrankung ist als Unterlage erforderlich.
- Antrag stellen: Der Antrag für das NÖ-Modell wird beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, eingebracht. Aktuelle Kontaktdaten und Formulare finden Sie auf noe.gv.at.
Unterschiede auf einen Blick: Bundesmodell vs. NÖ-Sondermodell
| Merkmal | Bundesmodell | NÖ-Sondermodell |
|---|---|---|
| Mindest-Pflegestufe | Stufe 3 | Bei Demenz ab Stufe 1 oder 2 |
| Förderungsbeträge | identisch | |
| Einkommensgrenze | identisch (2.500 €) | |
| Zuständige Stelle | Sozialministeriumservice | Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung |
| Zusätzliche Unterlagen | – | ärztlicher Demenz-Befund |
Berechnen Sie Ihre Nettokosten in NÖ
Unser Rechner berücksichtigt das NÖ-Sondermodell automatisch: Wenn Sie Niederösterreich als Bundesland und eine Demenz-Diagnose angeben, wird die Förderung auch bei Pflegestufe 1 und 2 eingerechnet.
Wer in Niederösterreich lebt, kann zusätzlich den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck von 1.000 Euro pro Jahr beantragen. Er lässt sich mit der 24-Stunden-Förderung kombinieren; wie sich die einzelnen Leistungen zueinander verhalten, ist im Einzelfall bei der zuständigen Stelle zu klären.
Häufige Fragen
Gibt es einen Zuschuss vom Land NÖ für die 24-Stunden-Betreuung?
Wer bekommt die 24-Stunden-Förderung in Niederösterreich?
Gibt es die NÖ-Förderung auch ohne Demenz bei Pflegestufe 1 oder 2?
Wo beantrage ich das NÖ-Sondermodell?
Was wenn die betreute Person von Stufe 2 auf Stufe 3 hochgestuft wird?
Quellen
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.