24-Stunden-Pflege Kosten in Österreich: Betreuung & Förderung
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege in Österreich liegen als Richtwert bei etwa 2.550 bis 3.800 Euro brutto pro Monat. Nach Abzug einer möglichen Förderung und des Pflegegeldes bleibt eine deutlich geringere Nettobelastung, die vor allem vom Betreuungsmodell, der Pflegestufe und dem Einkommen abhängt. Dieser Artikel erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche geschätzte monatliche Nettobelastung daraus entstehen kann. Für Ihre Situation lassen sich die Kosten nach Förderung und Pflegegeld berechnen.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege, auch 24-Stunden-Betreuung genannt, entstehen für eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt. Sie setzen sich aus Honorar, Fahrtkosten und gegebenenfalls einer Vermittlungspauschale zusammen und werden durch Förderung und Pflegegeld gemindert. Wie das Modell im Alltag funktioniert und für wen es sich eignet, erklärt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich.
Was kostet 24-Stunden-Pflege pro Monat?
Die monatlichen Bruttokosten einer 24-Stunden-Pflege setzen sich typischerweise aus drei Teilen zusammen:
- Honorar der Betreuungskraft: Bei selbstständigen Betreuungskräften, dem in Österreich häufigsten Modell, liegt der Tagsatz typischerweise zwischen 60 und 110 Euro — je nach Qualifikation, Herkunftsland und Betreuungsaufwand. Bei 30 Tagen ergibt das 1.800 bis 3.300 Euro.
- Fahrtkosten: Im Rotationsmodell, also bei zwei Kräften, die sich üblicherweise alle 14 Tage abwechseln, fallen pro Wechsel Reisekosten von etwa 70 bis 230 Euro an.
- Vermittlungspauschale bei einer Agentur: Je nach Anbieter kommen etwa 100 bis 300 Euro pro Monat hinzu.
Als Richtwerte für die Kosten einer 24-Stunden-Pflege, kalibriert an aktuellen Anbieter-Preislisten, ergeben sich folgende monatliche Bruttokosten:
- Selbstständig, eine Betreuungskraft: ca. 2.550 €/Monat
- Selbstständig, zwei Betreuungskräfte im Wechsel: ca. 3.100 €/Monat
- Angestellt, eine Betreuungskraft: ca. 3.200 €/Monat
- Angestellt, zwei Betreuungskräfte im Wechsel: ca. 3.800 €/Monat
Diese Zahlen sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Pflege können je nach Anbieter, Region und individuellem Betreuungsbedarf abweichen.
Was senkt die Kosten der 24-Stunden-Pflege? Förderung und Pflegegeld
Für die geschätzte monatliche Nettobelastung sind neben den Bruttokosten vor allem eine mögliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung und das Pflegegeld relevant.
1. Mögliche staatliche Förderung
Das Sozialministeriumservice zahlt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich einen Zuschuss. Voraussetzung ist unter anderem Pflegegeld ab Stufe 3; außerdem darf das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person grundsätzlich 2.500 Euro nicht überschreiten.
- Selbstständig, eine Kraft mit mindestens 28 Betreuungstagen: 800 €/Monat
- Selbstständig, eine Kraft mit weniger als 28 Betreuungstagen: 400 €/Monat
- Selbstständig, zwei Kräfte im Rotationsmodell: 800 €/Monat gesamt
- Angestellt, eine Kraft: 800 €/Monat
- Angestellt, zwei Kräfte im Rotationsmodell: 1.600 €/Monat gesamt
Die Förderung muss aktiv beantragt werden; sie wird nicht automatisch gewährt. Weitere Voraussetzungen, die Einkommensgrenze und Hinweise zum Antrag finden Sie im Artikel Mögliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung. In Niederösterreich gibt es zusätzlich ein Sondermodell mit anderen Voraussetzungen, das Sie im Artikel Förderung in Niederösterreich finden.
2. Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Bundesleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es kann für die Kosten der Betreuung eingesetzt werden.
- Pflegestufe 1: 206,20 €/Monat
- Pflegestufe 2: 380,30 €/Monat
- Pflegestufe 3: 592,60 €/Monat
- Pflegestufe 4: 888,50 €/Monat
- Pflegestufe 5: 1.206,90 €/Monat
- Pflegestufe 6: 1.685,40 €/Monat
- Pflegestufe 7: 2.214,80 €/Monat
Eine Übersicht aller Pflegestufen und Beträge finden Sie im Artikel Pflegestufen in Österreich im Überblick.
Modellrechnung: Was zahlt die Familie bei Pflegestufe 4?
Dieses Beispiel zeigt die geschätzte monatliche Nettobelastung bei Pflegestufe 4, einem selbstständigen Rotationsmodell und einem Einkommen unter 2.500 Euro:
- Bruttokosten der 24-Stunden-Pflege
- 3.100,00 €
- Mögliche staatliche Förderung
- − 800,00 €
- Pflegegeld Pflegestufe 4
- − 888,50 €
- Geschätzte Nettobelastung der Familie
- = 1.411,50 €
Bei Pflegestufe 3 (592,60 € Pflegegeld) ergibt dieselbe Rechnung eine geschätzte Nettobelastung von 1.707,40 €. Das Beispiel dient der Orientierung. Die tatsächliche Nettobelastung kann je nach Betreuungsmodell, Pflegestufe, Einkommen und individueller Situation abweichen.
Nettobelastung schätzen
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege lassen sich nur mit den Angaben zur individuellen Situation sinnvoll einschätzen. Unser 24-Stunden-Pflege Kostenrechner berücksichtigt Betreuungsmodell, Pflegegeld, Einkommen und eine mögliche Förderung und zeigt Ihre geschätzte monatliche Nettobelastung.
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Vergleich: 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim?
Ein Pflegeheimplatz wird nach Tagsatz abgerechnet, und die Höhe unterscheidet sich je nach Bundesland und Träger. Den Vergleich mit Rechenbeispiel finden Sie im Artikel Pflegeheimkosten in Österreich. Im Rechner lässt sich zusätzlich ein Pflegeheim-Vergleich zuschalten. Seit der Abschaffung des Pflegeregresses am 1. Jänner 2018 wird für Heimkosten nicht mehr auf das Vermögen der Heimbewohner oder ihrer Angehörigen zugegriffen.
Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Ab welcher Pflegestufe ist eine Förderung der 24-Stunden-Pflege möglich?
Wofür ist das Pflegegeld gedacht?
Wann wird die Förderung der 24-Stunden-Pflege ausgezahlt?
Was kosten 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung — ist das dasselbe?
Was kostet 24-Stunden-Pflege pro Tag?
Was kostet 24-Stunden-Pflege mit Pflegestufe 3?
Ist 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheim?
Quellen
- Sozialministeriumservice — Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- oesterreich.gv.at — 24-Stunden-Betreuung
- Pensionsversicherungsanstalt — Pflegegeld
- oesterreich.gv.at — Allgemeines zum Pflegegeld
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.