Antrag auf Pflegegeld: Pflegegeld beantragen in Österreich Schritt für Schritt

Der Antrag auf Pflegegeld ist Voraussetzung für die Leistung: Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt, man muss es aktiv beantragen. Der Anspruch entsteht erst ab dem Ersten des Monats nach der Antragstellung, nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Pflegebedarfs. Je früher Sie das Pflegegeld beantragen, desto früher fließt das Geld. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie der Antrag in Österreich funktioniert, was bei der Begutachtung passiert, wie Sie eine Erhöhung beantragen und was zu tun ist, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt. Die Höhe der einzelnen Stufen finden Sie unter Pflegegeld Stufen, einen Gesamtüberblick im Ratgeber Pflegegeld Österreich.

Wer kann den Antrag stellen?

Den Antrag dürfen stellen: die pflegebedürftige Person selbst, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Familien- und Haushaltsmitglieder sowie nahestehende Personen. Angehörige können den Antrag also stellvertretend übernehmen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger. Bei Pensionsbezug ist das der Träger, der die Pension auszahlt. Die Zuständigkeit ist bundesweit einheitlich geregelt und hängt nicht vom Wohnort ab, ob in Wien, Niederösterreich oder Salzburg:

Zuständige Stelle für den Antrag auf Pflegegeld
StelleZuständig für
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)Pensionistinnen und Pensionisten der PVA sowie Personen ohne eigene Pension (z. B. Berufstätige, Mitversicherte)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)Bezieherinnen und Bezieher einer Pension der SVS (Selbständige, Bäuerinnen und Bauern)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)Bezieherinnen und Bezieher einer Pension der BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn, Bergbau)

Wichtig: Das Pflegegeld wird nicht bei der Krankenkasse (ÖGK) beantragt. Das ist ein häufiger Irrtum.

Wie wird der Antrag auf Pflegegeld gestellt?

Formular für den Pflegegeld-Antrag

Das offizielle Formular für den Pflegegeld-Antrag stellt der zuständige Versicherungsträger bereit. Bei der PVA finden Sie es in der Übersicht der Online-Formulare (siehe Quellen). Verwenden Sie immer die aktuelle Version des Trägers, bei dem Sie den Antrag stellen. Bei Unsicherheit helfen die Servicestellen des Trägers.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nach Eingang des Antrags vereinbart der Versicherungsträger einen Begutachtungstermin. Eine Ärztin oder ein Arzt kommt zu einem Hausbesuch und erhebt den tatsächlichen Pflegebedarf anhand standardisierter Zeitwerte — daraus ergibt sich die Pflegestufe. Bewertet wird was die Person im Alltag tatsächlich an Unterstützung braucht, nicht allein welche Diagnosen vorliegen.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Wie lange das Verfahren vom Antrag bis zum Bescheid dauert, variiert und hängt vom Träger und vom Einzelfall ab. Ausgezahlt wird das Pflegegeld ab dem Ersten des Monats nach der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheiddatum. Es lohnt sich also, früh zu beantragen.

Tipps für die Begutachtung

Die Begutachtung entscheidet über die Pflegestufe, und damit auch darüber, ob ab Pflegestufe 3 die 24h-Betreuungsförderung zugänglich wird. Was die einzelnen Stufen bedeuten, erklären Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3. Eine gute Vorbereitung macht oft den Unterschied.

Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ist?

Gegen den Bescheid kann binnen drei Monaten ab Zustellung eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Frist steht im Bescheid, achten Sie auf das Zustelldatum.

Erhöhung des Pflegegeldes beantragen

Hat sich der Pflegebedarf nach dem Bescheid deutlich verschlechtert, können Sie beim zuständigen Versicherungsträger einen Antrag auf Erhöhung (Verschlimmerungsantrag) stellen. Auch hier wird in der Regel der aktuelle Pflegebedarf neu begutachtet. Halten Sie dafür aktuelle Befunde und ein neues Pflegeprotokoll bereit. Ob eine höhere Stufe zuerkannt wird, entscheidet der Träger im Einzelfall.

Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung

Das Pflegegeld ist eine der zwei staatlichen Leistungen die die Kosten der 24-Stunden-Betreuung erheblich reduzieren. Ab Pflegestufe 3 kommt zusätzlich die 24h-Betreuungsförderung des Sozialministeriumservice dazu (Details zur Förderung). Einen Überblick über das Gesamtthema gibt der Ratgeber 24 Stunden Pflege in Österreich. Wie viel die Familie nach beiden Abzügen wirklich zahlt, zeigt unser Rechner.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Wo finde ich den Antrag auf Pflegegeld?
Das Antragsformular stellt der zuständige Versicherungsträger bereit, bei Pensionsbezug der Träger, der die Pension auszahlt (PVA, SVS oder BVAEB). Bei der PVA finden Sie es unter den Online-Formularen, den Link finden Sie in den Quellen.
Kann ich Pflegegeld online beantragen?
Ja, bei der PVA ist der Antrag über das Online-Portal möglich, die Anmeldung erfolgt mit ID Austria. Alternativ kann der Antrag per Post oder persönlich beim zuständigen Träger eingereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegestufe?
Das Pflegegeld ist die monatliche Geldleistung. Die Pflegestufe (1 bis 7) gibt an, wie hoch der Pflegebedarf eingestuft wurde, und bestimmt damit die Höhe des Pflegegeldes. Beantragt wird das Pflegegeld, die Stufe legt der Versicherungsträger nach der Begutachtung fest.
Wie beantrage ich eine Erhöhung des Pflegegeldes?
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes stellen Sie beim zuständigen Versicherungsträger einen Antrag auf Erhöhung. Es folgt in der Regel eine neue Begutachtung, siehe den Abschnitt zur Erhöhung oben.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nein — es gibt keinen Anspruch auf Pflegegeld für Zeiten vor der Antragstellung. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung. Ergeht später ein positiver Bescheid, wird das Pflegegeld ab diesem Datum nachgezahlt — nicht erst ab dem Bescheiddatum. Deshalb ist eine frühe Antragstellung wichtig.
Verliert man den Führerschein wenn man Pflegegeld beantragt?
Nein — das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflegegeld-Begutachtung bewertet ausschließlich den Unterstützungsbedarf im Alltag und hat keinerlei Verbindung zur Führerscheinbehörde.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Nein — das Pflegegeld ist steuerfrei.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?
Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts für dessen Dauer, wenn die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse von einem Sozialversicherungsträger, dem Bund, einem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt getragen werden. Es wird wieder ab dem Tag der Entlassung ausgezahlt.

Quellen

Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.