Pflegestufe 3 Österreich: Pflegegeld, Förderung und was sich ändert

Pflegestufe 3 ist in Österreich eine entscheidende Schwelle — nicht nur wegen des Pflegegeldes von 592,60 Euro pro Monat, sondern weil ab dieser Stufe die staatliche 24h-Betreuungsförderung zugänglich wird. Das bedeutet: Wer von Stufe 2 auf Stufe 3 hochgestuft wird, bekommt nicht nur mehr Pflegegeld, sondern öffnet damit auch die Tür zu bis zu 1.600 Euro zusätzlicher monatlicher Förderung. Dieser Artikel erklärt was Pflegestufe 3 konkret bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und was sich für die Familie finanziell ändert.

Was bedeutet Pflegestufe 3?

Pflegestufe 3 wird zuerkannt wenn der monatliche Pflegebedarf mehr als 120 Stunden beträgt. Das entspricht einem dauerhaften, erheblichen Unterstützungsbedarf im Alltag — bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Haushaltsführung. Die Einstufung erfolgt nicht allein nach Diagnosen, sondern nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Pflege.

Bei Menschen mit Demenz oder schwerer psychischer Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Wer ohne Zuschlag bei 80 Stunden läge, kommt damit auf 125 Stunden und erreicht Stufe 3.

Pflegestufe 3 Voraussetzungen in Österreich

Für Pflegestufe 3 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wie lange der Bedarf bestehen muss und wo Sie den Antrag stellen, regeln die allgemeinen Voraussetzungen im Ratgeber Pflegegeld Österreich; den Ablauf zeigt der Antrag auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Voraussetzungen der zusätzlichen 24h-Betreuungsförderung folgen weiter unten.

Pflegegeld Stufe 3: Wie viel Geld gibt es? 592,60 Euro pro Monat

Das Pflegegeld der Stufe 3 beträgt seit 1. Jänner 2026 592,60 Euro pro Monat (+2,7 % im Vergleich zu 2025; Quelle: BMSGPK). Es ist steuerfrei und unabhängig von Einkommen und Vermögen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld Österreich.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegestufe 3?

Was davon in Ihrer Situation unter dem Strich bleibt, zeigt der Pflegekosten-Rechner.

Der entscheidende Vorteil: 24h-Betreuungsförderung ab Pflegestufe 3

Ab Pflegestufe 3 kann eine staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice möglich sein, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind; das monatliche Nettoeinkommen der betreuten Person darf grundsätzlich 2.500 Euro nicht übersteigen. Bei einer Überschreitung kann sich der Zuschuss verringern. Bleiben nach der Kürzung weniger als 50 Euro übrig, wird keine Förderung gewährt (Details: Einkommensgrenze bei der Förderung). Die Förderungsbeträge je nach Betreuungsmodell:

Wichtig: Bei Pflegestufe 3 und 4 prüft das Sozialministeriumservice zusätzlich ob eine 24-Stunden-Betreuung tatsächlich notwendig ist — die Einstufung allein reicht nicht, es braucht eine gesonderte Feststellung der Notwendigkeit.

Was das für die Familie konkret bedeutet

Ab Pflegestufe 3 mit einem selbstständigen Rotationsmodell und Einkommen unter 2.500 Euro:

Bruttokosten Betreuung
3.100,00 €
24h-Betreuungsförderung
− 800,00 €
Pflegegeld Stufe 3
− 592,60 €
Nettobelastung der Familie
1.707,40 €

Bei Pflegestufe 2 ohne Förderung läge sie bei rund 2.720 Euro. Die Höherstufung spart der Familie also über 1.000 Euro pro Monat.

Wie wird Pflegestufe 3 festgestellt?

Die Einstufung erfolgt durch einen Hausbesuch einer Gutachterin oder eines Gutachters der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dabei wird der Pflegebedarf anhand standardisierter Zeitwerte erhoben. Wer zwischen Stufe 2 und Stufe 3 liegt, sollte den Alltag genau dokumentieren: Pflegeprotokoll und aktuelle Befunde helfen dabei. Die Tipps für die Begutachtung stehen im Artikel zum Antrag, ebenso, was Sie tun können, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt.

Sonderfall Niederösterreich

In Niederösterreich kann bei nachgewiesener Demenz auch bei Pflegestufe 1 oder 2 eine Förderung nach dem NÖ-Modell möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das Modell funktioniert, erklärt der Ratgeber NÖ-Modell zur 24-Stunden-Betreuung.

Berechnen Sie Ihre Nettokosten

Was die 24-Stunden-Betreuung in Ihrer konkreten Situation nach Förderung und Pflegegeld kostet, hängt von Betreuungsmodell, Einkommen und Bundesland ab. Unser Rechner zeigt Ihnen die genaue Nettobelastung.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Pflege sind bei Pflegestufe 3 nötig?
Für Pflegestufe 3 braucht es einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat — das entspricht rund 4 bis 5 Stunden pro Tag. Ab mehr als 160 Stunden pro Monat liegt der Bedarf bereits in Pflegestufe 4. Bei Demenz werden 45 Stunden Erschwerniszuschlag hinzugerechnet.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 3?
Bei Pflegestufe 3 sind es 592,60 Euro pro Monat (Stand 1. Jänner 2026). Es wird 12 Mal pro Jahr ausgezahlt und ist steuerfrei sowie einkommensunabhängig. Zusätzlich kann die 24h-Betreuungsförderung von bis zu 1.600 Euro pro Monat in Frage kommen.
Wie beantrage ich Pflegestufe 3?
Den Antrag stellen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt oder dem sonst zuständigen Träger. Alle Schritte erklärt unser Artikel Pflegegeld beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3?
Mit „Pflegegrad 3“ ist das deutsche System gemeint. In Österreich gilt Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz, ab mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat. Wo sich die Systeme unterscheiden, erklärt der Ratgeber Pflegestufen Österreich.
Kann Pflegestufe 3 auch für Kinder beantragt werden?
Ja — das Pflegegeld kann auch für pflegebedürftige Kinder beantragt werden. Bei Kindern wird nur der Pflegeaufwand berücksichtigt der über den Bedarf eines gleichaltrigen, nicht behinderten Kindes hinausgeht.
Was passiert wenn der Pflegebedarf weiter steigt?
Bei steigendem Pflegebedarf kann eine Höherstufung beantragt werden. Ab Pflegestufe 4 erhöht sich das Pflegegeld auf 888,50 Euro — und der Angehörigenbonus (134,30 €/Monat) kann unter weiteren Voraussetzungen zugänglich werden. Details zu Pflegestufe 4 und zu allen Stufen finden Sie in unserem Überblick über alle Pflegestufen in Österreich. Allgemeine Fragen zum Pflegegeld beantwortet der Ratgeber Pflegegeld Österreich.

Quellen

Quellen geprüft am: 9. September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.