Pflegestufe 1 Österreich: Pflegegeld, Voraussetzungen und nächste Schritte

Pflegestufe 1 ist die niedrigste Einstufung im österreichischen Pflegegeld-System — aber sie ist alles andere als bedeutungslos. Sie sichert 206,20 Euro Pflegegeld pro Monat, schafft die Grundlage für weitere Leistungen und ist oft der erste Schritt in ein umfassenderes Unterstützungssystem. In Deutschland heißt das System „Pflegegrad“, in Österreich spricht man von Pflegestufen. Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen für Pflegestufe 1 gelten, was die Einstufung bringt und wann eine Höherstufung sinnvoll ist.

Pflegestufe 1: Voraussetzungen und Pflegebedarf

Pflegestufe 1 wird zuerkannt, wenn der monatliche Pflegebedarf mehr als 65 Stunden beträgt. Das entspricht durchschnittlich etwa zwei Stunden täglich an notwendiger Unterstützung — bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme oder Haushaltsführung. Die Einstufung setzt keinen bestimmten Gesundheitszustand voraus, sondern misst den tatsächlichen Zeitaufwand der Pflege. Die Einstufung erfolgt nach einem angekündigten Hausbesuch zur Begutachtung.

Wichtige Voraussetzungen für den Pflegegeld-Anspruch generell:

Pflegestufe 1: Wie viel Pflegegeld gibt es? 206,20 Euro pro Monat

Das Pflegegeld der Pflegestufe 1 beträgt ab 1. Jänner 2026 206,20 Euro pro Monat (Valorisierung +2,7 % gegenüber 2025, Quelle: BMSGPK). Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, ist steuerfrei und nicht von Einkommen oder Vermögen abhängig. Es ist zweckgebunden und deckt die pflegebedingten Mehraufwendungen nur teilweise ab. Zum Vergleich: Pflegestufe 2 bringt 380,30 Euro, Pflegestufe 3 592,60 Euro. Alle Beträge im Überblick finden Sie unter Pflegestufen Österreich im Überblick, allgemeine Informationen zum Pflegegeld im Ratgeber Pflegegeld Österreich.

Was bringt Pflegestufe 1 konkret?

Pflegestufe 1 öffnet mehrere Türen:

Was Pflegestufe 1 noch nicht bringt

Für einige wichtige Leistungen reicht Stufe 1 nicht aus:

Pflegestufe 1 beantragen

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Stelle gestellt, in der Regel bei der Pensionsversicherung. Sie vereinbart einen angekündigten Hausbesuch zur Begutachtung. Das Pflegegeld wird ab dem Monatsersten nach der Antragstellung gezahlt. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, steht im Artikel Pflegegeld beantragen.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist — mehr Stunden täglich, neue Einschränkungen, erhöhter Nachtbedarf — sollte eine Höherstufung beantragt werden. Der Sprung von Stufe 1 auf Stufe 3 bedeutet nicht nur mehr Pflegegeld (von 206,20 auf 592,60 Euro), sondern öffnet auch die 24h-Betreuungsförderung mit bis zu 1.600 Euro zusätzlich pro Monat. Einen Überblick über das Modell bietet der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich.

Tipps für die Begutachtung (Pflegeprotokoll, Befunde, der schlechte Tag) stehen im Artikel Pflegegeld beantragen.

Demenz und Pflegestufe 1

Bei Menschen mit Demenz oder schwerer psychischer Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Das bedeutet: Wer ohne Zuschlag nur 30 Stunden Pflegebedarf hätte und keinen Anspruch hätte, kommt mit dem Zuschlag auf 75 Stunden und erreicht Stufe 1. Wer bei 51 Stunden läge, kommt auf 96 Stunden und erreicht Stufe 2.

In Niederösterreich ermöglicht eine gesicherte Demenz-Diagnose bereits ab Pflegestufe 1 den Zugang zur 24h-Betreuungsförderung — eine erhebliche finanzielle Erleichterung gegenüber dem bundesweiten Modell.

Berechnen Sie Ihre Möglichkeiten

Was die 24-Stunden-Betreuung zuhause nach Förderung und Pflegegeld kostet — und ob sie für Ihre Situation in Frage kommt — zeigt unser Rechner. Er berücksichtigt auch das NÖ-Sondermodell bei Demenz ab Pflegestufe 1.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Pflegestufe 1?
Pflegestufe 1 setzt einen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat voraus. Das Pflegegeld wird ab dem Monatsersten nach der Antragstellung gezahlt.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 1?
Bei Pflegestufe 1 sind es 206,20 Euro pro Monat (Stand 1. Jänner 2026), zwölfmal im Jahr und steuerfrei. Die 24-Stunden-Betreuungsförderung gibt es bundesweit erst ab Pflegestufe 3.
Ist Pflegegrad 1 dasselbe wie Pflegestufe 1?
Nein. „Pflegegrad“ ist der Begriff im deutschen Pflegesystem. In Österreich gelten Pflegestufen nach dem Bundespflegegeldgesetz, Pflegestufe 1 ist die niedrigste davon.
Kann Pflegegeld auch für leichte Demenz im Frühstadium beantragt werden?
Ja — wenn der tatsächliche Pflegebedarf (inkl. Erschwerniszuschlag bei Demenz) mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt, besteht Anspruch auf Stufe 1. Eine Demenz-Diagnose allein reicht aber nicht — der konkrete Pflegeaufwand muss bei der Begutachtung nachgewiesen werden.
Verliert man Pflegestufe 1, wenn man ins Krankenhaus kommt?
Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts für dessen Dauer, wenn die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse von einem Sozialversicherungsträger, dem Bund, einem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt getragen werden. Die Stufe selbst bleibt bestehen — nach der Entlassung wird das Pflegegeld wieder ausgezahlt.
Wie läuft die Antragstellung für Pflegestufe 1 ab?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle gestellt, in der Regel bei der Pensionsversicherung. Danach folgt ein angekündigter Hausbesuch zur Begutachtung. Wie lange es bis zum Bescheid dauert, ist unterschiedlich. Details zur Antragstellung im Artikel Pflegegeld beantragen.

Quellen

Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.