Pflegescheck NÖ: Der Pflege- und Betreuungsscheck für Niederösterreich
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung des Landes Niederösterreich für pflegebedürftige Menschen. Er beträgt 1.000 Euro pro Kalenderjahr und wird umgangssprachlich auch „Pflegetausender" genannt. Beantragt wird er online, telefonisch über die NÖ Pflege-Hotline oder mit Hilfe des Gemeindeamts; der Antrag ist für das jeweilige Kalenderjahr bis 31. Dezember möglich. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch auf den Pflegescheck NÖ hat, wie der Antrag funktioniert und wie er sich zu anderen Leistungen verhält.
Was ist der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck?
Der Pflege- und Betreuungsscheck ist eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben. Er wird pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr gewährt. Er ergänzt das Pflegegeld des Bundes und ist eine eigene Landesleistung, die getrennt beantragt wird.
Wie hoch ist der Pflegescheck NÖ?
Der Pflegescheck beträgt 1.000 Euro pro Jahr und pflegebedürftiger Person. Der Betrag gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Monat.
Wer hat Anspruch auf den Pflegescheck NÖ?
Laut Land Niederösterreich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich: Die pflegebedürftige Person hat ihren Hauptwohnsitz in NÖ.
- Private Wohnung oder Wohnhaus: Sie lebt zu Hause, nicht in einem Heim.
- Pflegegeld: Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird Pflegegeld bezogen, und zwar ab Pflegestufe 3. Bei Pflegestufe 1 oder 2 besteht Anspruch, wenn eine Demenz ärztlich bestätigt ist. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ab Pflegestufe 1 berechtigt.
- Berechtigte Personengruppe: Zu den berechtigten Personen zählen unter anderem österreichische Staatsangehörige, EWR-Bürgerinnen und -Bürger sowie Asylberechtigte.
- Beratung vorab: Vor der Antragstellung muss die Online-Beratung zu „Pflege und Betreuung" genutzt werden.
Eine Übersicht über alle Pflegestufen und die Beträge des Pflegegeldes finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn noch kein Pflegegeld bezogen wird, hilft der Artikel Pflegegeld beantragen.
Pflegescheck NÖ beantragen: Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen: Hauptwohnsitz in NÖ, Pflegegeld in der passenden Stufe und eine private Wohnung.
- Online-Beratung nutzen: Die Beratung zu „Pflege und Betreuung" ist Voraussetzung für den Antrag. Sie finden sie im Online-Ratgeber des Landes NÖ.
- Unterlagen bereithalten: Sie brauchen die IBAN und die Sozialversicherungsnummer der pflegebedürftigen Person. Bei Demenz kommt eine ärztliche Bestätigung dazu, wenn jemand anderes den Antrag stellt, eine Vollmacht.
- Antrag stellen: Online über die Seite des Landes NÖ, telefonisch über die NÖ Pflege-Hotline unter 02742 9005-9095 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr) oder mit Hilfe des Gemeindeamts.
Pflegescheck NÖ Formular: Antrag online oder telefonisch
Viele suchen nach einem „Formular als PDF". Laut Land Niederösterreich wird der Antrag online oder telefonisch über die NÖ Pflege-Hotline gestellt. Ein eigenes Formular zum Ausdrucken nennen die offiziellen Informationen nicht. Wenn Sie nicht selbst online beantragen möchten, können Sie sich an die Hotline oder an Ihr Gemeindeamt wenden. Die offizielle Antragsseite finden Sie beim Land Niederösterreich.
Frist und jährlicher Antrag
Der Antrag kann für das jeweilige Kalenderjahr von 1. Jänner bis 31. Dezember gestellt werden. Der Pflegescheck muss jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Entscheidend für den Anspruch ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Zeitpunkt der Entscheidung. Wer Anspruch hat, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum letzten Tag aufschieben.
Wann wird der Pflegescheck ausgezahlt?
Zum genauen Auszahlungszeitpunkt und zur Art der Auszahlung nennen die öffentlich zugänglichen Informationen des Landes keine feste Angabe. Auskunft zum Stand Ihres Antrags gibt die NÖ Pflege-Hotline unter 02742 9005-9095.
Pflegescheck und andere Leistungen
Der Pflegescheck NÖ ist eine Leistung des Landes Niederösterreich. Daneben gibt es Leistungen des Bundes, die unabhängig davon beantragt werden:
- Pflegegeld: Voraussetzung für den Pflegescheck. Eine Übersicht bietet der Ratgeber zu den Pflegestufen.
- Angehörigenbonus: Eine Bundesleistung für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 4, siehe Angehörigenbonus. Weitere Leistungen für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige in Österreich.
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung: Wer eine 24-Stunden-Betreuung beschäftigt, kann zusätzlich die Bundesförderung beantragen. In Niederösterreich gibt es außerdem das NÖ-Sondermodell bei Demenz.
Wie viel nach allen Leistungen für eine 24-Stunden-Betreuung übrig bleibt, kann unser Kostenrechner als Orientierung zeigen.
Häufige Fragen zum Pflegescheck NÖ
Was ist der Pflegetausender?
Wie hoch ist der Pflegescheck NÖ?
Muss ich den Pflegescheck jedes Jahr neu beantragen?
Bis wann kann ich den Pflegescheck NÖ beantragen?
Wann wird der Pflegescheck ausgezahlt?
Gibt es ein Formular als PDF zum Ausdrucken?
Quellen
- Land Niederösterreich — NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
- Land Niederösterreich — Flyer NÖ Pflege- und Betreuungsscheck (PDF)
- Land Niederösterreich — Online-Beratung Pflege und Betreuung
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.