Angehörigenbonus 2026: Höhe, Anspruch und Antrag in Österreich

Wer einen nahen Angehörigen zuhause pflegt, erbringt eine gesellschaftlich wichtige Leistung — oft über Jahre, oft auf Kosten des eigenen Berufslebens. Seit Juli 2023 gibt es in Österreich dafür eine finanzielle Anerkennung: den Angehörigenbonus, im Volksmund oft als Pflegebonus bezeichnet. Er beträgt 2026 monatlich 134,30 Euro (1.611,60 Euro pro Jahr) und wird jährlich valorisiert. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegestufe 4 hat. Dieser Artikel erklärt wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und wie der Bonus mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden kann.

Was ist der Angehörigenbonus?

Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für Personen, die nahe Angehörige mit hohem Pflegebedarf überwiegend zuhause betreuen. Er ist steuerfrei, unpfändbar und wird nicht auf Ausgleichszulage, Hinterbliebenenleistungen oder Mindestsicherung angerechnet.

Wie hoch ist der Angehörigenbonus 2026?

Der Angehörigenbonus beträgt im Jahr 2026 134,30 Euro pro Monat — das sind 1.611,60 Euro pro Jahr. Er wird jährlich valorisiert, zuletzt um 2,7 Prozent ab 1. Jänner 2026. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein, frühestens seit 1. Juli 2023.

Wer hat Anspruch?

Variante 1 — Mit Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige die sich aufgrund der Pflegesituation in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten den Bonus automatisch ohne Antrag. Voraussetzung: die pflegebedürftige Person bezieht Pflegegeld der Stufe 4 oder höher.

Variante 2 — Ohne Selbst- oder Weiterversicherung

Alle anderen pflegenden Angehörigen — Pensionistinnen, Erwerbstätige oder Personen ohne Weiterversicherung — können den Bonus auf Antrag erhalten wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Wie wird der Angehörigenbonus beantragt?

Bei Variante 1 (Selbst- oder Weiterversicherung) ist kein Antrag nötig, der Bonus wird automatisch ausgezahlt. In allen anderen Fällen gehen Sie so vor:

  1. Voraussetzungen prüfen: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegestufe 4, die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr zu Hause, und Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen im Vorjahr lag nicht über 1.710,90 Euro.
  2. Antrag stellen: Der Antrag geht an den Pensionsversicherungsträger, der das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person auszahlt. Welche Unterlagen nötig sind, steht im aktuellen Antragsformular beziehungsweise in den Hinweisen des Trägers.
  3. Änderungen melden: Alle Änderungen, die den Bonus betreffen, müssen Sie dem Träger innerhalb von vier Wochen melden.

Wann wird der Angehörigenbonus weitergezahlt?

Der Bonus wird auch bei einem vorübergehenden Krankenhausaufenthalt, beim Besuch einer Tagesbetreuung und bei vorübergehender Abwesenheit der pflegenden Person weitergezahlt. Es werden keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

Ist der Angehörigenbonus ein Gehalt?

Nein. Ein Gehalt für pflegende Angehörige gibt es in Österreich nicht, der Angehörigenbonus von 134,30 Euro pro Monat ist eine pauschale Anerkennung. Je nach Situation kommen daneben das Pflegekarenzgeld oder eine begünstigte Pensionsversicherung in Frage. Welche Geldleistungen es für pflegende Angehörige gibt, zeigt der Überblick Gehalt für pflegende Angehörige.

Weitere Leistungen für pflegende Angehörige

Neben dem Bonus gibt es unter anderem Zuwendungen zur Ersatzpflege, kostenlose Angehörigengespräche und Hausbesuche sowie Pflegekurse. Voraussetzungen und Beträge fasst der Ratgeber Pflegende Angehörige in Österreich zusammen.

Berufstätige Angehörige können für die Organisation der Pflege kurzfristig Pflegeurlaub (Pflegefreistellung) nehmen, für längere Auszeiten gibt es die Pflegekarenz.

Wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr zu schaffen ist, kann eine 24-Stunden-Pflege entlasten. Wie viel Förderung es dafür gibt und was am Ende bleibt, zeigt unser Kostenrechner.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Gilt der Bonus auch wenn die pflegebedürftige Person eine Tagesbetreuung besucht?
Ja — die Inanspruchnahme sozialer Dienste, etwa einer Tagesbetreuung, hat keinen Einfluss auf den Anspruch, solange die Pflege überwiegend durch den Angehörigen erfolgt.
Was passiert wenn die Pflegestufe sinkt?
Sinkt die Pflegestufe unter Stufe 4, sind Änderungen dem zuständigen Pensionsversicherungsträger binnen vier Wochen zu melden.
Gibt es den Angehörigenbonus bei Pflegestufe 3?
Nein. Voraussetzung ist Pflegegeld mindestens der Stufe 4. Bei Pflegestufe 3 besteht kein Anspruch auf den Angehörigenbonus.
Muss ich den Angehörigenbonus beantragen?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wer sich in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert hat, erhält den Bonus automatisch. Alle anderen pflegenden Angehörigen müssen einen Antrag beim Pensionsversicherungsträger stellen.
Welche Änderungen muss ich melden?
Alle Änderungen, die den Angehörigenbonus betreffen, müssen Sie dem Pensionsversicherungsträger innerhalb von vier Wochen melden, etwa wenn die Pflegestufe sinkt oder die Pflege nicht mehr überwiegend zu Hause erfolgt.

Quellen

Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.