Pflegende Angehörige in Österreich: Leistungen, Geld und Entlastung
Wer einen Angehörigen pflegt, fragt bald nach Geld, Auszeit und Absicherung. Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen es für pflegende Angehörige in Österreich gibt, wer sie bekommt und wo die Einzelheiten stehen. Ein Gehalt für die Pflege gibt es nicht, aber mehrere Leistungen, die sich ergänzen. Die Grundlage für vieles ist das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person.
Gehalt für pflegende Angehörige: Gibt es das?
Ein allgemeines Gehalt für pflegende Angehörige gibt es in Österreich nicht. Wer zu Hause pflegt, ist dadurch nicht angestellt und erhält kein Entgelt. Wer nach einer Entschädigung für die Pflege von Angehörigen sucht, findet die Ansprüche in diesen Geldleistungen:
- Pflegegeld: Es beträgt 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat und wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Laut oesterreich.gv.at ist es ein pauschalierter Beitrag zu den Kosten der Pflege, kein Gehalt für Angehörige. Stufen und Voraussetzungen: Pflegestufen Österreich.
- Angehörigenbonus: 134,30 Euro pro Monat (2026) für pflegende Angehörige, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegeld der Stufe 4 bezieht und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Alles dazu im Ratgeber Angehörigenbonus.
- Pflegekarenzgeld: Es ersetzt während einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit einen Teil des Einkommens, nämlich 55 % des täglichen Nettoeinkommens, mindestens die Geringfügigkeitsgrenze. Mehr dazu unter Pflegekarenz.
- Pflegescheck NÖ: In Niederösterreich gibt es 1.000 Euro pro Jahr für Pflege und Betreuung zu Hause. Der Scheck geht an die pflegebedürftige Person, siehe Pflegescheck NÖ.
Auszeit vom Beruf: Pflegefreistellung, Pflegekarenz, Familienhospizkarenz
Für kurze Zeiträume gibt es die Pflegefreistellung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Erkrankung eines nahen Angehörigen eine Woche pro Arbeitsjahr bei weiterlaufendem Entgelt frei. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für erkrankte Kinder unter 12 Jahren Anspruch auf eine weitere Woche Freistellung. Einzelheiten und Voraussetzungen stehen im Ratgeber Pflegeurlaub und Pflegefreistellung.
Für längere Auszeiten kann mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate vereinbart werden. Die pflegebedürftige Person braucht dafür Pflegegeld ab Stufe 3, bei Demenz und bei Minderjährigen genügt Stufe 1. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate bestehen. Voraussetzungen und Antrag erklärt Pflegekarenz in Österreich.
Wer einen sterbenden Angehörigen oder ein schwerst erkranktes Kind begleitet, kann die Familienhospizkarenz nutzen, ebenfalls mit Pflegekarenzgeld. Dauer und Anspruch stehen im Ratgeber Familienhospizkarenz.
Soziale Absicherung: Pensionsversicherung bei Pflege
Wer zu Hause pflegt und dafür weniger oder gar nicht arbeitet, kann sich in der Pensionsversicherung begünstigt versichern. Die Beiträge übernimmt der Bund, für Sie entstehen keine Kosten. Es gibt zwei Wege:
- Begünstigte Selbstversicherung: Sie pflegen einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeld der Stufe 3 in häuslicher Umgebung, die Pflege beansprucht Ihre Arbeitskraft erheblich, und Sie haben Ihren Wohnsitz im Inland. Sie ist auch neben einer Erwerbstätigkeit möglich.
- Begünstigte Weiterversicherung: Sie sind aus der Pflichtversicherung oder einer beitragspflichtigen Selbstversicherung ausgeschieden, die Voraussetzungen zur Pflege entsprechen denen der Selbstversicherung. Bei weniger als 60 Versicherungsmonaten muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung gestellt werden.
Den Antrag stellen Sie beim Pensionsversicherungsträger. Wer das Pflegegeld auszahlt und wie ein Antrag abläuft, steht im Ratgeber Pflegegeld beantragen.
Ersatzpflege bei Verhinderung
Wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderer wichtiger Gründe ausfällt, kann das Sozialministeriumservice einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzpflege zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen pflegen, der Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 bezieht. Bei nachgewiesener Demenz und bei minderjährigen Angehörigen genügt Pflegegeld ab Stufe 1. Die Zuwendung ist laut Sozialministeriumservice bereits ab dem ersten Tag der Verhinderung möglich.
Es gilt eine Einkommensgrenze: 2.000 Euro monatlich bei den Stufen 1 bis 5 und 2.500 Euro bei den Stufen 6 und 7. Sie erhöht sich um 400 Euro je unterhaltsberechtigtem Angehörigen und um 600 Euro bei einer Behinderung. Die Beträge sind Höchstbeträge pro Jahr:
| Pflegegeldstufe | Regelfall | Bei Demenz oder minderjährigem Angehörigen |
|---|---|---|
| 1 und 2 | keine Zuwendung | 1.500 € |
| 3 | 1.200 € | 1.500 € |
| 4 | 1.400 € | 1.700 € |
| 5 | 1.600 € | 1.900 € |
| 6 | 2.000 € | 2.300 € |
| 7 | 2.200 € | 2.500 € |
Bei Demenz oder Minderjährigkeit liegt der Höchstbetrag ab Stufe 3 um jeweils 300 Euro höher. Für die Stufen 1 und 2 gibt es die Zuwendung nur in diesen beiden Fällen. Antrag und Formular finden Sie beim Sozialministeriumservice.
Beratung und Entlastung
Das Pflegetelefon des Sozialministeriums (050 808 2087) bietet Hilfe für pflegende Angehörige und vermittelt zwei kostenlose Angebote: Angehörigengespräche mit psychologischer Unterstützung, bis zu zehn Termine, zu Hause, telefonisch oder online, und Hausbesuche durch diplomierte Pflegefachkräfte bei Pflegegeldbeziehern. Für Pflegekurse gibt es eine Zuwendung von bis zu 200 Euro pro pflegebedürftiger Person und Jahr, ebenfalls mit Einkommensgrenze.
Wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr zu schaffen ist, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich, wie eine Betreuung abläuft. Was nach Förderung und Pflegegeld netto bleibt, rechnet der Pflegekosten-Rechner vor.
Pflegende Angehörige in Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es zusätzlich den Pflege- und Betreuungsscheck mit 1.000 Euro pro Jahr für die pflegebedürftige Person, siehe Pflegescheck NÖ. Für Menschen mit Demenz kommt dort ein eigenes Förderungsmodell in Frage, erklärt im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Niederösterreich.
Anstellung pflegender Angehöriger: Beispiel Burgenland
Im Burgenland können betreuende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen angestellt werden. Laut Pflege & Soziales Burgenland ist das ab Pflegestufe 3 der betreuungsbedürftigen Person möglich, und innerhalb der ersten zwölf Monate ist eine Grundausbildung im Ausmaß von 100 Stunden zu absolvieren. Das Gehalt entspricht dem burgenländischen Mindestlohn inklusive Sonderzahlungen, die Sozialversicherung ist abgedeckt (Stand: Angaben der Landesseite ohne Datum, abgerufen am 5. Oktober 2026, Einzelheiten dort: Anstellungsmodell Burgenland).
Häufige Fragen
Bekommt man ein Gehalt für die Pflege von Angehörigen?
Wer zahlt die Pensionsversicherung bei Pflege eines Angehörigen?
Wie viel Geld gibt es für Ersatzpflege?
Wo bekomme ich Hilfe, wenn mich die Pflege überfordert?
Welche Leistungen gibt es zusätzlich in Niederösterreich?
Quellen
- oesterreich.gv.at — Allgemeines zu pflegenden Angehörigen
- oesterreich.gv.at — Allgemeines zum Pflegegeld
- Sozialministerium — Betreuende und pflegende Angehörige
- Sozialministeriumservice — Unterstützung für pflegende Angehörige (Ersatzpflege, Pflegekurse)
- oesterreich.gv.at — Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- oesterreich.gv.at — Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- oesterreich.gv.at — Pflegekarenzgeld
- oesterreich.gv.at — Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Familienhospizkarenz
- Sozialministerium — Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
- Land Niederösterreich — NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
- Pflege & Soziales Burgenland — Anstellungsmodell für betreuende Angehörige
Quellen geprüft am: 5. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.