Pflegende Angehörige in Österreich: Leistungen, Geld und Entlastung

Wer einen Angehörigen pflegt, fragt bald nach Geld, Auszeit und Absicherung. Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen es für pflegende Angehörige in Österreich gibt, wer sie bekommt und wo die Einzelheiten stehen. Ein Gehalt für die Pflege gibt es nicht, aber mehrere Leistungen, die sich ergänzen. Die Grundlage für vieles ist das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person.

Gehalt für pflegende Angehörige: Gibt es das?

Ein allgemeines Gehalt für pflegende Angehörige gibt es in Österreich nicht. Wer zu Hause pflegt, ist dadurch nicht angestellt und erhält kein Entgelt. Wer nach einer Entschädigung für die Pflege von Angehörigen sucht, findet die Ansprüche in diesen Geldleistungen:

Auszeit vom Beruf: Pflegefreistellung, Pflegekarenz, Familienhospizkarenz

Für kurze Zeiträume gibt es die Pflegefreistellung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Erkrankung eines nahen Angehörigen eine Woche pro Arbeitsjahr bei weiterlaufendem Entgelt frei. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für erkrankte Kinder unter 12 Jahren Anspruch auf eine weitere Woche Freistellung. Einzelheiten und Voraussetzungen stehen im Ratgeber Pflegeurlaub und Pflegefreistellung.

Für längere Auszeiten kann mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate vereinbart werden. Die pflegebedürftige Person braucht dafür Pflegegeld ab Stufe 3, bei Demenz und bei Minderjährigen genügt Stufe 1. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate bestehen. Voraussetzungen und Antrag erklärt Pflegekarenz in Österreich.

Wer einen sterbenden Angehörigen oder ein schwerst erkranktes Kind begleitet, kann die Familienhospizkarenz nutzen, ebenfalls mit Pflegekarenzgeld. Dauer und Anspruch stehen im Ratgeber Familienhospizkarenz.

Soziale Absicherung: Pensionsversicherung bei Pflege

Wer zu Hause pflegt und dafür weniger oder gar nicht arbeitet, kann sich in der Pensionsversicherung begünstigt versichern. Die Beiträge übernimmt der Bund, für Sie entstehen keine Kosten. Es gibt zwei Wege:

Den Antrag stellen Sie beim Pensionsversicherungsträger. Wer das Pflegegeld auszahlt und wie ein Antrag abläuft, steht im Ratgeber Pflegegeld beantragen.

Ersatzpflege bei Verhinderung

Wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderer wichtiger Gründe ausfällt, kann das Sozialministeriumservice einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzpflege zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen pflegen, der Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 bezieht. Bei nachgewiesener Demenz und bei minderjährigen Angehörigen genügt Pflegegeld ab Stufe 1. Die Zuwendung ist laut Sozialministeriumservice bereits ab dem ersten Tag der Verhinderung möglich.

Es gilt eine Einkommensgrenze: 2.000 Euro monatlich bei den Stufen 1 bis 5 und 2.500 Euro bei den Stufen 6 und 7. Sie erhöht sich um 400 Euro je unterhaltsberechtigtem Angehörigen und um 600 Euro bei einer Behinderung. Die Beträge sind Höchstbeträge pro Jahr:

Ersatzpflege: Höchstbetrag der Zuwendung pro Jahr nach Pflegegeldstufe
PflegegeldstufeRegelfallBei Demenz oder minderjährigem Angehörigen
1 und 2keine Zuwendung1.500 €
31.200 €1.500 €
41.400 €1.700 €
51.600 €1.900 €
62.000 €2.300 €
72.200 €2.500 €

Bei Demenz oder Minderjährigkeit liegt der Höchstbetrag ab Stufe 3 um jeweils 300 Euro höher. Für die Stufen 1 und 2 gibt es die Zuwendung nur in diesen beiden Fällen. Antrag und Formular finden Sie beim Sozialministeriumservice.

Beratung und Entlastung

Das Pflegetelefon des Sozialministeriums (050 808 2087) bietet Hilfe für pflegende Angehörige und vermittelt zwei kostenlose Angebote: Angehörigengespräche mit psychologischer Unterstützung, bis zu zehn Termine, zu Hause, telefonisch oder online, und Hausbesuche durch diplomierte Pflegefachkräfte bei Pflegegeldbeziehern. Für Pflegekurse gibt es eine Zuwendung von bis zu 200 Euro pro pflegebedürftiger Person und Jahr, ebenfalls mit Einkommensgrenze.

Wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr zu schaffen ist, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in Österreich, wie eine Betreuung abläuft. Was nach Förderung und Pflegegeld netto bleibt, rechnet der Pflegekosten-Rechner vor.

Pflegende Angehörige in Niederösterreich

In Niederösterreich gibt es zusätzlich den Pflege- und Betreuungsscheck mit 1.000 Euro pro Jahr für die pflegebedürftige Person, siehe Pflegescheck NÖ. Für Menschen mit Demenz kommt dort ein eigenes Förderungsmodell in Frage, erklärt im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Niederösterreich.

Anstellung pflegender Angehöriger: Beispiel Burgenland

Im Burgenland können betreuende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen angestellt werden. Laut Pflege & Soziales Burgenland ist das ab Pflegestufe 3 der betreuungsbedürftigen Person möglich, und innerhalb der ersten zwölf Monate ist eine Grundausbildung im Ausmaß von 100 Stunden zu absolvieren. Das Gehalt entspricht dem burgenländischen Mindestlohn inklusive Sonderzahlungen, die Sozialversicherung ist abgedeckt (Stand: Angaben der Landesseite ohne Datum, abgerufen am 5. Oktober 2026, Einzelheiten dort: Anstellungsmodell Burgenland).

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Bekommt man ein Gehalt für die Pflege von Angehörigen?
Ein allgemeines Gehalt gibt es in Österreich nicht. Möglich sind Geldleistungen wie der Angehörigenbonus oder das Pflegekarenzgeld, außerdem eine Anstellung in einzelnen Ländermodellen wie im Burgenland. Die Übersicht steht im Abschnitt zum Gehalt.
Wer zahlt die Pensionsversicherung bei Pflege eines Angehörigen?
Bei der begünstigten Selbst- oder Weiterversicherung übernimmt der Bund die Beiträge. Voraussetzung ist unter anderem Pflegegeld ab Stufe 3 für den gepflegten Angehörigen.
Wie viel Geld gibt es für Ersatzpflege?
Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 bis 2.200 Euro pro Jahr für die Stufen 3 bis 7. Bei Demenz oder minderjährigen Angehörigen sind es 1.500 bis 2.500 Euro. Es gilt eine Einkommensgrenze, siehe Tabelle im Abschnitt Ersatzpflege.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn mich die Pflege überfordert?
Das Pflegetelefon des Sozialministeriums (050 808 2087) vermittelt kostenlose Angehörigengespräche und Hausbesuche durch Pflegefachkräfte. Mehr dazu im Abschnitt Beratung und Entlastung.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich in Niederösterreich?
In Niederösterreich gibt es den Pflege- und Betreuungsscheck mit 1.000 Euro pro Jahr für die pflegebedürftige Person. Alles zu Antrag und Voraussetzungen steht im Ratgeber Pflegescheck NÖ.

Quellen

Quellen geprüft am: 5. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.