Pflegeurlaub in Österreich: Pflegefreistellung, Anspruch und Dauer
Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, brauchen Angehörige sofort Zeit — für Arzttermine, Behördengänge, die Organisation einer Betreuung. Beim Pflegeurlaub in Österreich geht es rechtlich um die Pflegefreistellung: eine bezahlte Auszeit von einer Woche pro Arbeitsjahr, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch haben. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch auf Pflegefreistellung hat, wie lange sie dauert, wie sie bezahlt wird und was Sie nachweisen müssen. Für längere Auszeiten gibt es die Pflegekarenz, die wir in einem eigenen Ratgeber erklären.
Pflegeurlaub: Anspruch und Dauer im Überblick
- Anspruch: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag, wenn ein naher Angehöriger erkrankt und gepflegt werden muss, oder bei Betreuungsbedarf für ein Kind.
- Dauer: eine Woche pro Arbeitsjahr, bei Bedarf auch tage- oder stundenweise.
- Bezahlung: Für die erste Woche läuft das Entgelt weiter.
- Längere Auszeit: Für 1 bis 3 Monate kommen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Frage.
Pflegefreistellung in Österreich: Anspruch auf Pflegeurlaub
Die Pflegefreistellung ist im Urlaubsgesetz (§ 16 UrlG) geregelt und wird im Alltag oft als „Pflegeurlaub" bezeichnet — auch wenn es rechtlich kein Urlaub ist, sondern eine bezahlte Freistellung. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag hat darauf Anspruch.
Pflegeurlaub für Angehörige: Wer ist berechtigt?
- Ein naher Angehöriger erkrankt und muss gepflegt werden. Dazu zählen Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie (zum Beispiel Eltern, Kinder, Großeltern), Wahl- und Pflegekinder sowie leibliche Kinder des Ehepartners, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben. Außer bei diesen Kindern ist kein gemeinsamer Haushalt nötig.
- Eine andere erkrankte Person lebt im gemeinsamen Haushalt (auch entferntere Verwandte oder Freunde)
- Die Person, die Ihr Kind ständig betreut hat, fällt aus den im Gesetz genannten Gründen aus (§ 16 Abs. 1 Z 2 UrlG)
- Ein erkranktes Kind unter 10 Jahren wird stationär in einer Heil- und Pflegeanstalt (Krankenhaus) aufgenommen und Sie begleiten es (Begleitfreistellung)
Wie lange?
Der Grundanspruch beträgt eine Woche pro Arbeitsjahr. Ist die erste Woche verbraucht und erkrankt ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind unter zwölf Jahren neuerlich, besteht Anspruch auf eine weitere Woche Freistellung (§ 16 Abs. 2 UrlG), wenn Ihnen für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung aus wichtigen, in Ihrer Person gelegenen Gründen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrags zusteht. Das gilt auch für leibliche Kinder des Ehepartners, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt. Die Pflegefreistellung kann tageweise oder stundenweise genommen werden — nicht nur als ganze Woche. Der Anspruch gilt pro Arbeitsjahr und lässt sich bei mehreren Anlässen aufteilen.
Begleitfreistellung: Kind im Krankenhaus begleiten
Zur Pflegefreistellung zählt auch die Begleitfreistellung: Wird Ihr erkranktes Kind unter 10 Jahren stationär in einer Heil- und Pflegeanstalt (Krankenhaus) aufgenommen, können Sie es begleiten und dafür Pflegefreistellung nehmen (§ 16 Abs. 1 Z 3 UrlG). Sie gehört zum selben Grundanspruch von einer Woche pro Arbeitsjahr.
Wird sie bezahlt?
Ja, für die erste Woche läuft das Entgelt weiter: Laut oesterreich.gv.at ist es eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird. Das ist der wesentliche Unterschied zur Pflegekarenz, bei der das Pflegekarenzgeld das Gehalt ersetzt.
Was müssen Sie nachweisen?
Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen. Laut USP genügt dafür eine mündliche oder schriftliche Mitteilung oder ein ärztliches Attest. Verlangt er ein Attest, trägt er die Kosten.
Wenn die Auszeit länger dauert: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Reicht eine Woche nicht aus, kommen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Frage. Beide werden schriftlich für 1 bis 3 Monate mit dem Arbeitgeber vereinbart und setzen voraus, dass die pflegebedürftige Person Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3 bezieht (bei Demenz oder bei Minderjährigen genügt Pflegestufe 1). Statt des Gehalts gibt es das Pflegekarenzgeld des Sozialministeriumservice. Voraussetzungen, Antrag, Höhe des Pflegekarenzgeldes und die Frage nach dem AMS erklärt der Ratgeber Pflegekarenz in Österreich.
Familienhospizkarenz
Die Familienhospizkarenz ermöglicht die Begleitung sterbender naher Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder, mit dem Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz. Alle Details finden Sie im Ratgeber Familienhospizkarenz in Österreich.
Orientierung für Angehörige
Pflegefreistellung und Pflegekarenz sind Überbrückungsinstrumente — sie verschaffen Zeit, um eine dauerhafte Lösung zu organisieren. In der Praxis läuft das oft so ab: Nach einem Krankenhausaufenthalt braucht die pflegebedürftige Person sofort Betreuung zuhause. Ein Familienmitglied nimmt zunächst Pflegefreistellung, dann Pflegekarenz — und nutzt diese Wochen, um eine 24-Stunden-Betreuungskraft zu finden, Förderungen zu beantragen und den Alltag neu zu organisieren.
Weiterführende Informationen zu verwandten Themen:
- Pflegekarenz in Österreich
- Pflegestufen in Österreich
- Pflegegeld beantragen
- Pflegebonus und Angehörigenbonus
- Pflegende Angehörige in Österreich: Leistungen im Überblick
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- Pflegeheim Kosten in Österreich
- Weitere Themen im Ratgeber
Wie viel die 24-Stunden-Betreuung danach netto kostet — nach staatlicher Förderung und Pflegegeld — kann unser Kostenrechner als Orientierung zeigen.
Vergleich der Möglichkeiten
| Instrument | Dauer | Arbeitszeit | Einkommen | Ansprechstelle |
|---|---|---|---|---|
| Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) | 1 Woche pro Arbeitsjahr | tage- oder stundenweise | Gehalt läuft weiter | Arbeitgeber |
| Pflegekarenz | 1 bis 3 Monate | Arbeitsverhältnis ruht | Pflegekarenzgeld (55 % des Nettoeinkommens) | Arbeitgeber, Sozialministeriumservice |
| Pflegeteilzeit | 1 bis 3 Monate | Arbeitszeit reduziert | Teilgehalt plus anteiliges Pflegekarenzgeld | Arbeitgeber, Sozialministeriumservice |
| Familienhospizkarenz | bis zu 3 bzw. 5 Monate, verlängerbar | Karenz oder reduzierte Arbeitszeit | Pflegekarenzgeld | Arbeitgeber, Sozialministeriumservice |
Häufige Fragen
Ist Pflegeurlaub dasselbe wie Pflegefreistellung?
Wie viele Tage Pflegeurlaub stehen mir in Österreich zu?
Kann ich Pflegefreistellung auch für meine Eltern nehmen?
Wer bezahlt den Pflegeurlaub?
Welchen Nachweis brauche ich für die Pflegefreistellung?
Was ist die Begleitfreistellung?
Wie oft kann ich Pflegefreistellung im Jahr nehmen?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegefreistellung und Pflegekarenz?
Quellen
- RIS — Urlaubsgesetz § 16
- Sozialministeriumservice — Pflegekarenz
- WKO — Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
- USP — Pflegefreistellung
- oesterreich.gv.at — Allgemeine Pflegefreistellung
Quellen geprüft am: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.