Pflegestufe 7 Österreich: Pflegegeld, Kriterien und 24-Stunden-Betreuung

Pflegestufe 7 ist die höchste Einstufung beim Pflegegeld in Österreich. Das Pflegegeld beträgt 2.214,80 Euro pro Monat. Voraussetzung sind ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden und der Umstand, dass keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. Dieser Artikel erklärt die Kriterien für Pflegestufe 7 in Österreich, die Leistungen und die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung. Wie hoch die Kosten bei Pflegestufe 7 nach Pflegegeld und Förderung ausfallen, zeigt der 24-Stunden-Pflege Kostenrechner.

Was bedeutet Pflegestufe 7?

Das Kriterium der Stufe 7 betrifft nicht die Planbarkeit der Betreuung wie bei Pflegestufe 6, sondern die Beweglichkeit: Maßgeblich ist, ob die Arme und Beine noch zielgerichtet eingesetzt werden können. Die Einstufung erfolgt im Einzelfall durch den Versicherungsträger auf Basis eines Gutachtens.

Pflegestufe 7 Voraussetzungen in Österreich

Das Bundespflegegeldgesetz (§ 4 Abs. 2) verlangt für Pflegestufe 7:

Allgemeine Voraussetzungen wie Aufenthalt und Dauer des Bedarfs stehen im Ratgeber Pflegegeld Österreich. Den Ablauf von Antrag und Begutachtung erklärt Pflegegeld beantragen.

Pflegegeld Stufe 7: 2.214,80 Euro pro Monat

Das Pflegegeld der Stufe 7 liegt seit 1. Jänner 2026 bei 2.214,80 Euro pro Monat (Quelle: oesterreich.gv.at). Es ist der höchste Betrag aller sieben Stufen und steuerfrei. Auch hier ist es ein pauschaler Beitrag und deckt die Pflegekosten nur teilweise.

Leistungen bei Pflegestufe 7

Bei Pflegestufe 7 steht die Förderung der 24-Stunden-Betreuung offen, bis zu 1.600 Euro pro Monat je nach Betreuungsmodell, siehe Höhe der Förderung. Daneben kann nahen Angehörigen, die zuhause pflegen, der Angehörigenbonus (134,30 Euro pro Monat) zustehen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegestufe 7 im Vergleich zu den unteren Stufen

Pflegestufe 7 liegt um rund 530 Euro über dem Pflegegeld der Stufe 6 (1.685,40 Euro) und um rund 1.000 Euro über Stufe 5 (1.206,90 Euro). Die Stufen im Überblick mit allen Beträgen: Pflegestufen Österreich.

Pflegestufe 7: Nettokosten der 24-Stunden-Betreuung

Rechenbeispiel mit zwei selbstständigen Kräften im Rotationsmodell, 3.100 Euro Bruttokosten pro Monat und einem Einkommen unter 2.500 Euro:

Bruttokosten Betreuung
3.100,00 €
24h-Betreuungsförderung
− 800,00 €
Pflegegeld Stufe 7
− 2.214,80 €
Nettobelastung der Familie
85,20 €

Pflegegeld und Förderung decken in diesem Beispiel fast die gesamten Betreuungskosten. Andere Ausgaben der Pflege sind darin nicht enthalten. Die Werte für Ihren Fall zeigt der Rechner.

Zum Pflegekosten-Rechner →

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 7?
Das Pflegegeld der Stufe 7, der höchsten Stufe, beträgt 2026 monatlich 2.214,80 Euro (Stand 1. Jänner 2026). Es wird zusätzlich zu einer möglichen Förderung der 24-Stunden-Betreuung gezahlt.
Wer bekommt Pflegestufe 7 in Österreich?
Verlangt werden im Monatsdurchschnitt über 180 Stunden Pflegebedarf und der Umstand, dass keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt (§ 4 Abs. 2 BPGG).
Was unterscheidet Pflegestufe 7 von Pflegestufe 6?
Bei Stufe 6 geht es um unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit wegen Gefährdung, bei Stufe 7 um die fehlende Möglichkeit zielgerichteter Bewegungen. Das Pflegegeld steigt von 1.685,40 auf 2.214,80 Euro.
Gibt es einen „Pflegegrad 7“?
Nein. In Deutschland gibt es nur 5 Pflegegrade. In Österreich spricht man von Pflegestufen, die höchste ist Pflegestufe 7.
Ist bei Pflegestufe 7 eine Betreuung zuhause möglich?
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung gibt es ab Pflegestufe 3 und damit auch bei Stufe 7. Ob die Betreuung zuhause im Einzelfall passt, hängt vom Pflegebedarf und den Möglichkeiten vor Ort ab. Eine Orientierung zu den Kosten gibt der Rechner.

Quellen

Quellen geprüft am: 5. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.