Pflegestufe 5 Österreich: Pflegegeld, Kriterien und 24-Stunden-Betreuung
Pflegestufe 5 ist in Österreich die erste Stufe, bei der nicht nur die Stundenzahl entscheidet. Das Pflegegeld beträgt 1.206,90 Euro pro Monat. Neben einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden muss ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegen, etwa dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson. Dieser Artikel erklärt die Kriterien, den Betrag, die Leistungen und was bei einer 24-Stunden-Betreuung für die Familie bleibt. Wer wissen möchte, was bei einer 24-Stunden-Betreuung bleibt, kann die Kosten bei Pflegestufe 5 nach Förderung und Pflegegeld berechnen.
Was bedeutet Pflegestufe 5?
Bis Pflegestufe 4 zählt allein der Zeitaufwand der Pflege. Ab Pflegestufe 5 verlangt das Bundespflegegeldgesetz zusätzlich ein qualitatives Merkmal: Die Pflege muss einen außergewöhnlichen Aufwand erfordern. Eine hohe Stundenzahl allein reicht deshalb nicht aus. Der deutsche Begriff „Pflegegrad“ entspricht den österreichischen Stufen nicht, in Österreich gibt es Pflegestufen 1 bis 7.
Pflegestufe 5 Voraussetzungen in Österreich
Für Pflegestufe 5 müssen zwei Dinge zusammenkommen:
- Pflegebedarf: durchschnittlich mehr als 180 Stunden pro Monat.
- Außergewöhnlicher Pflegeaufwand: Laut PVA liegt er vor, wenn eine Pflegeperson dauernd in Bereitschaft sein muss (aber nicht dauernd anwesend), wenn regelmäßig in kurzen, planbaren Abständen nachgeschaut werden muss, mindestens einmal auch in der Nacht, oder wenn mehr als 5 Pflegeeinheiten pro Tag nötig sind, davon mindestens 1 in der Nacht.
Die allgemeinen Voraussetzungen zu Dauer und Aufenthalt erklärt der Ratgeber Pflegegeld Österreich. Wie die Begutachtung abläuft, steht unter Pflegegeld beantragen.
Pflegegeld Stufe 5: Wie viel Geld gibt es?
Das Pflegegeld der Pflegestufe 5 beträgt seit 1. Jänner 2026 1.206,90 Euro pro Monat (Quelle: oesterreich.gv.at, PVA). Es ist steuerfrei und nicht von Einkommen oder Vermögen abhängig.
Leistungen bei Pflegestufe 5
Bei Pflegestufe 5 kann die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen werden, je nach Betreuungsmodell mit bis zu 1.600 Euro pro Monat. Das Sozialministeriumservice nennt die gesonderte Feststellung der Notwendigkeit nur für die Stufen 3 und 4. Den Antrag müssen Sie trotzdem aktiv stellen, die Förderung läuft nicht von selbst an.
Zusätzlich kann ab Pflegestufe 4 der Angehörigenbonus von 134,30 Euro pro Monat für pflegende Angehörige in Frage kommen. Die Voraussetzungen stehen im Ratgeber Angehörigenbonus.
Pflegestufe 5 im Vergleich zu den Nachbarstufen
Gegenüber Pflegestufe 4 kommt bei Stufe 5 das qualitative Kriterium hinzu, außerdem steigt der Stundenbedarf auf mehr als 180 Stunden. Bei Pflegestufe 6 sind die Betreuungsmaßnahmen nicht mehr planbar (1.685,40 Euro), bei Pflegestufe 7 sind keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mehr möglich (2.214,80 Euro). Alle sieben Stufen im Überblick: Pflegestufen Österreich.
Was bleibt bei Pflegestufe 5 für die Familie?
Beispiel für eine 24-Stunden-Betreuung mit selbstständigen Betreuungskräften im Rotationsmodell (zwei Kräfte, Bruttokosten 3.100 Euro pro Monat, Einkommen unter 2.500 Euro):
- Bruttokosten Betreuung
- 3.100,00 €
- 24h-Betreuungsförderung
- − 800,00 €
- Pflegegeld Stufe 5
- − 1.206,90 €
- Nettobelastung der Familie
- 1.093,10 €
Der Betrag zeigt nur die Betreuungskosten. Wie sich die Nettobelastung bei Ihrer Situation ändert, berechnet der Rechner. Mehr zur Zusammensetzung der Kosten: Kosten der 24-Stunden-Betreuung.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 5?
Wie viele Stunden Pflege sind bei Pflegestufe 5 nötig?
Wie komme ich in eine höhere Pflegestufe?
Bekomme ich bei Pflegestufe 5 automatisch die 24-Stunden-Förderung?
Entspricht Pflegegrad 5 der Pflegestufe 5 in Österreich?
Quellen
- RIS — Bundespflegegeldgesetz § 4 (Pflegegeldstufen)
- oesterreich.gv.at — Höhe des Pflegegeldes
- PVA — Pflegegeld 2026, Stufen und Kriterien
- Sozialministeriumservice (SMS) — Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Quellen geprüft am: 5. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Entscheidungen der zuständigen Stelle im Einzelfall.